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Geschrieben von Mamamanu am 21.01.2008, 21:45 Uhr

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Hallo,
sodele, meine Elternzeit ist in knapp 4 Monaten rum und mein Arbeitgeber kann mir
keinen Teilzeitjob anbieten.
D.h. ich muß jetzt kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen.
Wißt Ihr, wie das am besten ist ? Ich möchte
die ersten 2 (oder 3) Monate nicht vom ARbeitslosengeld gesperrt werden.
HAt jemand von Euch darin Erfahrung ?
gruß
manu

 
3 Antworten:

Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Antwort von Tweetyleeni am 21.01.2008, 22:54 Uhr

Hatte die gleiche Situation: Dein Ag muss Dir schriftlich bestätigen, dass es ihm nicht möglich ist Dich in TZ zu beschäftigen. Dann kannst Du kündigen und zum AA gehen. Du wirst dann nicht gesperrt da man einer Mutter nicht zumuten kann Vollzeit zu arbeiten (erklärte man mir damals)
Dein ALG berechnet sich nicht nach Deinem letzten Gehalt sondern nach dem, was Du heute im Durchschnitt in Deinem Beruf verdienen würdest davon die Hälfte (falls Du Dich 20 Std zur Verfügung stellst, 75 bei 30 Std die Du suchst etc.) und davon dann eben die 67 (? glaube ich sind es) Prozent. Ist also schwer sich das vorher selber auszurechnen.

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Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Antwort von kathi-maus am 21.01.2008, 23:00 Uhr

Hi, war/bin in der absolut gleichen Situation.Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt,da steht auch drin das keine Teilzeitstelle zur Verfügung steht und ich wegen der Kinder nicht Vollzeit arbeiten kann.
Das habe ich alles vorher mit dem AA abgesprochen,das ALG I bekomme ich seit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Tja, und seit dem suche ich blöde eine Teilzeitstelle als Bürokauffrau und finde nix, ist echt deprimierend.

LG Katharina

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Meinte natürlich "wie blöde".....m.T.

Antwort von kathi-maus am 21.01.2008, 23:02 Uhr

...und die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes ist genauso wie Tweetyleeni es beschrieben hat:-)

LG Katharina

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