Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 23.01.2013, 18:19 Uhr

@ shinead

Hallo,

jetzt mal ganz im Ernst: Wie will er das denn durchsetzen?

Du sagst einfach, dass er die Schränke nicht bekommt und dass sie den Kindern gehören. Basta!

Und dann darf der Herr sich was einfallen lassen. Glaubst Du, er geht tatsächlich zum Anwalt? Und wenn, dann bist Du immer noch nicht verpflichtet, auf ein Anwaltsschreiben überhaupt zu antworten oder zu reagieren. Soll er doch vor Gericht gehen. Erst dann musst Du tätig werden.

Ich denke, er zieht ganz schnell den Schwanz ein, wenn Du Dich auf keine Diskussion einlässt. Denn das sind ihm die Schränke ganz sicher nicht wert.

Liebe Grüße

 
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