Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 23.01.2013, 18:59 Uhr

Frage

Er ist damals ausgezogen, hat seine Sachen mitgenommen und keine Vereinbarung darüber getroffen, dass er vorübergehend noch Sachen bei Dir läßt. In meinen Augen ist die Aufteilung damals bereits abschließend passiert - fertig. Die Schränke hat er nicht mitgenommen - also sind sie Deine - fertig.

Ich hatte damals auch einiges von meinem Ex hier, das er mir vorübergehend geliehen hat bzw. bei mir untergestellt hat, weil er eh erst mal keinen Platz hatte. Das haben wir aber kurz schriftlich fixiert.

Ja, da soll er doch mal einen Anwalt bemühen...ich würde darauf hinweisen, dass die Aufteilung längst abgeschlossen ist und wir wissen ja: geschenkt isti geschenkt...wiederholen ist gestohlen ;-)

lg heike

 
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