Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 23.01.2013, 17:09 Uhr

Frage

Soll' er den Schrank doch über seinen Anwalt bei Dir einfordern.
Wenn er es tut, antwortest Du ganz freundlich, dass es sich dabei um den Schrank des Kindes handelt, der selbstverständlich beim Kind verbleibt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.