Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 27.05.2015, 15:34 Uhr

Wir drehen uns im Kreise....

Lt. Jugendamt sollst du dir übers Wechselmodell Gedanken machen...du WILLST KEIN Wechselmodell und unabhängig davon ob du umziehst oder nicht würde es wohl auch nicht klappen. Denn soweit ich lese, wohnt ja auch der KV nicht im bisherigen Ort...auch wenn er Kind zu KiGa, Schule ect. fahren würde: Kind kann eben -in 2-3 Jahren- nicht mal eben mit dem Fahrrad zur Freundin fahren ect. einfach, weil dann in Papa-Wochen die Freundin 30 km weit weg wohnt
Zudem bist du und der Vater euch noch viel zu uneins, als dass die enge Kommunikation und Absprachen, wie es nunmal für ein Wechselmodell nötig ist, möglich wären. Wie will ich mich auch mit jemanden absprechen, der mir permanent Kindeswohlgefährdung unterstellt? Und genau mit diesen Gründen würde ich auch dem JA gegenüber argumentieren.

Solange du am jetzigen Platz wohnen bleibst, wird dir wohl kein Richter, JA oder sonst jemand ans Bein pinkeln, so sehr sich das der KV wohl auch wünscht. Dein Kind hat deinen Lebensmittelpunkt bei dir.....wenn nicht wirklich eine Kindeswohlgefährung vorliegt, wird da auch niemand IM MOMENT etwas daran ändern wollen. Übrigends MUSS das JA ermitteln, wenn sie einen Hinweis auf KWG bekommen. Und wir alle schreien laut auf, wenn irgendwo bekannt wird, dass ein Kind jahrelang misshandelt wurde (WO war das JUGENDAMT????)....aber: auch das grandigste JA durchschaut, wenn da an den Vorwürfen nichts dran ist und da nur ein KV darauf aus ist, die KM zu ärgern, und schöpfen dann irgendwann ihren Spielraum, wie sie mit solchen Vorwürfen umgehen aus...(bei mir sah es dann so aus, dass so alle 4-5 Monate mal wieder unsere JA-Mitarbeiterin anrief und meinte "hach, ich würde gerne mal bei Ihnen vorbei kommen, dass wir die neuesten Vorwürfe durchgehen können"....dann saßen wir bei uns mit einem Tässchen Kaffee, sie berichtete mir, was ihr vom KV zugetragen wurde....ich stellte richtig, wie es gewesen war....ggf. fragte sie die Kinder noch mal, wie denn der blaue Fleck zustande kam -an den sich die Kids meistens nur mit Mühe erinnern konnten...- und dann ging sie wieder....
Will sagen: du darfst dich zwar über die "kleinen Schikanen" des KVs zwar aufregen....musst du aber nicht.


Was aber passiert, wenn du jetzt umziehst, steht in den Sternen.....vielleicht klagt er dann doch...vielleicht nimmt ein Richter das zum Anlass, dir tatsächlich das ABR zu entziehen....vielleicht auch das ABR dir zuzusprechen....wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.

 
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