Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Morla72 am 26.05.2015, 10:34 Uhr

Wechselmodell

"kann doch keine Frau schwängern..."
Naja, dazu gehören zwei. Ihr habt euch wohl BEIDE für das Kind entschieden, so wie du das formulierst, klingt es, als sei das ohne deinen Willen geschehen.

Und ja, man kann sich aktiv trennen und ganz ohne Krönung Anspruch auf das gemeinsame Kind haben wollen.
Er hat sich gegen die Beziehung mit dir entschieden, nicht gegen die zum Kind. (Das hätte er, wenn er sich nicht mehr um sein Kind gekümmert hätte nach Auszug, aber dem war ja offenbar nicht so.)

 
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