Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 27.05.2015, 13:10 Uhr

Wechselmodell

Also ich blick nicht mehr durch.

Was genau ist Stand der Dinge bitte?
Wo steht Ihr im Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Gibt es da einen Beschluss oder ruht das Verfahren im Moment.

Du sagt dein Umzug steht unmittelbar bevor und der KV weiß darüber Bescheid. Dann kann doch letzter Stand nicht sein, dass er das Wechselmodell möchte! Das macht doch überhaupt keinen Sinn.

Solltet Ihr in einem unentschiedenen Verfahren stecken würde ich an deiner Stelle nicht Umziehen denn damit spielst du deinen Ex in die Hände. Du solltest warten wie das Gericht entscheidet, ggf. selbst über deinen Anwalt das Verfahren nochmal anstoßen um dann kurzfristig zu einem Ergebnis zu kommen. Sowas hab ich ja noch nicht gehört.

Und wenn wirklich ständig Polizei und Jugendamt bei dir vor der Tür stehen und ohne Fund wieder abziehen mussten dann ist das auch dokumentiert. Nimm diese Dokumente und lass deinen Anwalt eine Aufforderung zur Unterlassung verfassen, sollte das nicht fruchten kann man auch auf Unterlassung klagen.

Und ich verstehe auch nicht wieso du heulend im Bett liegst, lass Dir bitte ein dickeres Fell wachsen und die Aussagen deines Ex an dir abperlen. Selbst wenn man sich ständig vor Gericht treffen muss, braucht man deswegen nicht depressiv zu werden. Letztlich ist das eine Formalie um die es geht und die geklärt werden muss, also versuch es rein sachlich zu sehen. Dafür ist das Gerich ja da, um die Emotionen rauszunehmen.
Du sagst selbst du würdest deine Kleine auch beim Vater aufwachsen lassen, umso mehr ist es unverständlich wieso du auf seine vermeitlichen Schikanen so empfindlich reagierst.

GLG Boots

 
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