Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 09.09.2010, 19:45 Uhr

Wie stelle ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß?

Vorschriften halt... *lach*

Der ARGE ist natürlich lieber wenn eine andere Stelle noch mit bezahlt. Wahrscheinlich braucht sie den Ablehnungsbescheid einfach für die Akte...

Notarieller Vertrag gut und schön. Aber man DARF ja nicht auf Kindesunterhalt verzichten. Daher wahrscheinlich die Notwendigkeit.

Blöd für Dich, weil es Aufwand ist. Allerdings sollte sie damit dann glücklich sein. Euer Betreuungssystem mag optimal sein, allerdings halt außergewöhnlich. Damit können Ämter halt nicht umgehen.

Gruß
Corinna

 
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