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Geschrieben von Keks10 am 09.09.2010, 9:05 Uhr

Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

bei unserer BKR 2009 (01.3. - 30.06.2009 ) war ne nachzahlung von 260 euro, die wurde auch schon gez. nun will der Vermieter von der Kaution 300 euro für die BKR 2010 ( f. 1/2 jahr) einbehalten...? ist das rechtens..?

 
27 Antworten:

Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von mf4 am 09.09.2010, 9:12 Uhr

Vermieter dürfen Kaution teilweise einbehalten
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können Vermieter nach Aufhebung des Mietverhältnisses Teile der Kaution einbehalten. Dieses dürfen sie, wenn sie mit begründeter Annahme von einer Nachforderung für angefallene Betriebskosten ausgehen.

Quelle:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht/news/news/vermieter-durfen-kaution-teilweise-einbehalten.html

Für mich verständlich, denn wenn du für 1/4 Jahr so eine hohe Nachzahlung hattest dnan wird der Vermieter wieder mit eienr Nachzahlung rechnen und geht mit Einbehaltung der Kaution auf Nummer Sicher.
lG mf4

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Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 9:14 Uhr

nein, lies bitte nochmal, die nachzahlung war für 1 j. u. 4 m.......

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sorry........BKR war für 01.03.2009 - 30.06.2010

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 9:17 Uhr

sorry........BKR war für 01.03.2009 - 30.06.2010

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Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von Patti1977 am 09.09.2010, 10:11 Uhr

bis zur nächsten betiebskostenabrechnung (entgültige dann) darf er. kannst ja um anteilige auszahlung feilschen. haben sie bei mir damals gemacht.

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Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 10:16 Uhr

die kaution ist bei uns 980 euro u. die wollen doch glatt 300 euro einbehalten, nur für 1/2 jahr f. 2010.....wir zahlen doch niemals 300 euro nach......

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Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von Patti1977 am 09.09.2010, 10:18 Uhr

machen kannst du da wenig.

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Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 10:23 Uhr

naja....da bekommen wir erstmal ein teil zurück......

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Hab ich dir nicht GENAU DIESE FRAGE schon vor..

Antwort von amadeus_hates_music am 09.09.2010, 10:26 Uhr

..kurzem beantwortet?

Nämlich HIER:
http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=257710&suche=BKR&seite=1#start

Hast du Alzheimer, oder möchtest du und verarschen?

ahm

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Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von +emfut+ am 09.09.2010, 10:28 Uhr

Ist der Betrag wirklich so unrealistisch? Schließlich gab es in dem Zeitraum deutliche Anhebungen in den Energiepreisen.

Tatsächlich kannst Du einklagen, daß der Betrag realistisch zu sein hat. Notfalls - bitte Preiserhöhungen berücksichtigen - ausrechnen, wie viel es sein könnte, und auf die Differnenz zwischen 300,- Euro und dem richtigen Betrag klagen. Aber ob es das wert ist......? Bis ein Urteil da ist, ist der Abrechnungszeitraum eh zuende und das Thema ist durch.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Hab ich dir nicht GENAU DIESE FRAGE schon vor..

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 10:29 Uhr

nee soweit ist es noch nicht....

meine frage steht oben......

beim letzten posting habe ich danach gefragt, ob die gesamte kaution einbehalten werden kann........

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Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 10:31 Uhr

na wenn man es sich durchrechnet, kommt man nicht auf 300 euro, viel zu hoch........

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Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von amadeus_hates_music am 09.09.2010, 10:32 Uhr

Setzt ausserdem voraus dass man rechnen kann..

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Re: Hab ich dir nicht GENAU DIESE FRAGE schon vor..

Antwort von amadeus_hates_music am 09.09.2010, 10:37 Uhr

Und ich hatte dir in meiner Antwort erklärt, dass er eine Teil einbehalten darf, für die noch ausstehende Abrechnung.

Ich muss also davon ausgehen, dass du die Antworten an dich nicht liest, oder nicht in der Lage bist Gelesenes zu verstehen.
Du hast dir offensichtlich nicht einmal den von mir eben geposteten link angesehen!

Jede weitere Antwort an dich ist dann wohl Perlen vor die Säue..

ahm

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Re: Darf der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten ?

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 10:37 Uhr

na aber sicher doch

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Re: Hab ich dir nicht GENAU DIESE FRAGE schon vor..

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 10:38 Uhr

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Jetzt kann ich auch verstehen..

Antwort von amadeus_hates_music am 09.09.2010, 10:42 Uhr

..warum dein Ex das dringende Bedürfnis hatte zum Auszug ne Party zu feiern!

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Re: Jetzt kann ich auch verstehen..

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 10:45 Uhr

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Re: Jetzt kann ich auch verstehen..

Antwort von vallie am 09.09.2010, 10:47 Uhr

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Ahm

Antwort von Speedy78 am 09.09.2010, 10:50 Uhr

Reg dich nicht auf... Ich hab es auch schon versucht. Aber immer wieder kommen bei nicht Einsicht irgendwelche Smileys, da man sich nicht eingestehen kann vielleicht mal an der eigenen Denkweise zu arbeiten.

Grüße an dich!

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Re: Ahm

Antwort von amadeus_hates_music am 09.09.2010, 10:57 Uhr

Ich grüße mit einem Cappu und einem deutlichen OOOOHHHHHM aus der Badewanne zurück!

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meine Ex-Vermieterin behält sogar die ganze Kaution ein

Antwort von Dreierbande am 09.09.2010, 11:05 Uhr

Meine Exvermieterin geht sogar noch weiter. Sie will die gesamte Kaution einbehalten bis nächstes Jahr die Abrechnungen fällig sind - was ich nicht verstehen kann, denn abgerechnet wurde Ende März 2010, die Rechnung kam Juli 2010 und wurde sofort beglichen. Es geht um April- Juli 2010, wobei im Juli ein teil der Wohnung eh schon leer stand, weil Ex ja eher ausgezogen ist und die Heizung ab dem 1.4.2010 abgestellt wurde - trotzdem gabs ne Zwischenablesung bei der Heizung am 30.7.2010.
Im Endeffekt heißt das, wir müssen die nächste Abrechnung abwarten und die käme im Juli/August 2011, verstehen kann ichs nicht.

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Re: meine Ex-Vermieterin behält sogar die ganze Kaution ein

Antwort von Keks10 am 09.09.2010, 11:09 Uhr

ist ne sauerei !!!

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Auf was kommt man denn?

Antwort von +emfut+ am 09.09.2010, 11:21 Uhr

Wie hoch ist denn die Differenz?

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empfehle den mieterverein

Antwort von vallie am 09.09.2010, 11:28 Uhr

dann braucht man auch nicht mehr lesen, die regeln alles.

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cappu???

Antwort von vallie am 09.09.2010, 11:29 Uhr

nicht sekt????

paß auf, ahm, daß´d net ersaufst!!!

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Re: cappu???

Antwort von amadeus_hates_music am 09.09.2010, 11:46 Uhr

Ich vertrag kein Sekt um die Uhrzeit. Ein Glas und ich sitz die nächsten Stunden dümmlich grinsend in der Ecke..
Muss gleich zum Friseur, hab morgen ein Fotografenteam hier wegen ner Doku.

LG ahm, nicht abgesoffen

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Re: empfehle den mieterverein

Antwort von Keks10 am 10.09.2010, 12:17 Uhr

ist geklärt.....vermieter hat die Nachzahlung erhalten u. überweist nun endlich die kaution in den nä. tagen.....juchuuuuuu

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