Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von jessy-less am 09.09.2010, 17:07 Uhr

Nicht verpflichtet, weil

und wieso will die arge das jetzt plötzlich mit dem uvs?
wenn ihr im 50/50 erzieht und er deswegen keinen unterhalt zahlen muss, bekommst du ja auch keinen alleinerziehendenzuschlag und eigentlich ist die sache damit doch geklärt? versteh nicht, weiso die das jetzt verlangen...

ansonsten stellst du den beim jugendamt....haushaltsbescheinigung, geb-urkunde und vaterschaftsanerkennung brauchst (bräuchtest) du dann noch

 
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