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Wie stelle ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß?

Thema: Wie stelle ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß?

Bekomme gerade Bescheid von der Arge, das ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß stellen muß. Mache ich das formlos? Da gibts doch sicher Anträge?!?! Ähm und mein Mann ist eigentlich nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen, eigentlich dachte ich immer, das es Unterhaltsvorschuß gibt, wenn der KV nicht zahlen kann oder nicht zahlen will??? Und muß Unterhaltsvorschuß nicht zurückgezahlt werden? LG

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 16:08



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den stellst du beim jugendamt

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 16:09



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Jau, das ist das einzige was ich weiß!

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 16:10



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Der Vater (Erzeuger) ist verpflichtet für sein Kind Unterhalt zu zahlen.Wenn dein Mann nicht der Vater ist, dann halt ein anderer.Oder wie kommst Du darauf das der nicht verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen. Du machst nen Termin beim JA und füllst den Antrag aus.Dann geht alles seinen Weg. LG Chrissie

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 16:14



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hier mal der link für den Antrag.. http://www.landkreis-goeppingen.de/servlet/PB/show/1389495/kja_antrag_unterhaltsvorschuss.pdf der link is allerdings für den Raum Göppingen, ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen Jugendamt an und frag nach ob sie dir so einen Antrag zuschicken oder lass dir einfach einen Beratungstermin geben so hab ich das gemacht damit ich wusste wie ich was wo machen muss,und wie das alles abläuft zwecks Rückzahlung und soweiter. lg

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 16:23



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wir im 50/50 Systhem erziehen, sprich, jeder hat das Kind zur Hälfte bei sich. Somit müßte er mir die eine Hälfte zahlen und ich ihm die andere...hebt sich also auf. Somit zahlt niemand Unterhalt!

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 16:27



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und wieso will die arge das jetzt plötzlich mit dem uvs? wenn ihr im 50/50 erzieht und er deswegen keinen unterhalt zahlen muss, bekommst du ja auch keinen alleinerziehendenzuschlag und eigentlich ist die sache damit doch geklärt? versteh nicht, weiso die das jetzt verlangen... ansonsten stellst du den beim jugendamt....haushaltsbescheinigung, geb-urkunde und vaterschaftsanerkennung brauchst (bräuchtest) du dann noch

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 17:07



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Doch, den Zuschlag bekomme ich. Den Zuschlag bekommt man, wenn man nachweisen kann, das das Kind zu mindestens 30% bei einem wohnt. Tut sie ja, also bekomm ich den auch. Was das mit dem Unterhaltsvorschuß nun soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht wirklich. Anspruch hab ich ja der Logik halber nicht. Aber gut, wenn die wollen... LG

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 18:01



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Beim Jugendamt,musste ich auch von der Arge aus und ja,es bürdet sich als Schulden für den Kindsvater auf.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 17:36



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Aber mein Ex ist nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen, da ist der springende Punkt!

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 18:02



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Wahrscheinlich reine Formsache. Der Sachbearbeiter will wahrscheinlich einfach offiziell haben das Du keinen Anspruch auf Unterhalt hast. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 18:50



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Warum einfach, wenns auch umständlich geht. Schließlich hat die nette Dame (sie ist wirklich nett) den notariellen Beschluß vorliegen und ich habe ihr in einem langen Gespräch dieses Sythem erklärt und sie hat es verstanden. Na gut, wer keine Arbeit hat, der macht sich welche! LG

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 18:57



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Vorschriften halt... *lach* Der ARGE ist natürlich lieber wenn eine andere Stelle noch mit bezahlt. Wahrscheinlich braucht sie den Ablehnungsbescheid einfach für die Akte... Notarieller Vertrag gut und schön. Aber man DARF ja nicht auf Kindesunterhalt verzichten. Daher wahrscheinlich die Notwendigkeit. Blöd für Dich, weil es Aufwand ist. Allerdings sollte sie damit dann glücklich sein. Euer Betreuungssystem mag optimal sein, allerdings halt außergewöhnlich. Damit können Ämter halt nicht umgehen. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 19:45



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Naja...verzichten tut ja in dem Sinne niemand von uns....aber gut, ich muß da morgen als erstes hin anrufen, mal sehen, was die dann da sagen. Wenn die meinen, das ich den Antrag stellen soll...dann mach ich das natürlich...wobei ich schon nicht weiß, was ich hinschreiben soll, wenn da steht: Bei wem wohnt das Kind oder weiter dann: bei wem wohnt es nicht. Das ist eine Frage die ich dann einfach nicht "vernünftig" beantworten kann.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 20:34