Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fru am 09.09.2010, 18:01 Uhr

Nicht verpflichtet, weil

Doch, den Zuschlag bekomme ich. Den Zuschlag bekommt man, wenn man nachweisen kann, das das Kind zu mindestens 30% bei einem wohnt. Tut sie ja, also bekomm ich den auch.
Was das mit dem Unterhaltsvorschuß nun soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht wirklich. Anspruch hab ich ja der Logik halber nicht. Aber gut, wenn die wollen...

LG

 
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