Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 02.05.2014, 15:57 Uhr

Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Rein rechtlich kann und darf er natürlich einen schlechter bezahlten Traumjob annehmen. Keine Frage - seine Selbstverwirklichung ist ja auch wichtig.

ABER: Für die Unterhaltsberechnung wird dann eben das alte Gehalt zugrunde gelegt. Selbstverwirklichung muss man sich eben leisten können.

Hast Du einen Titel? Wenn ja - dann muss er ja erst einmal eine Änderung des Titels anstreben und dagegen könntest Du dann vorgehen.

 
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