Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 02.05.2014, 18:02 Uhr

julia

bist du nicht österreicherin?


@shinead, soweit ich informiert bin, muß der unterhaltsverpflichtete die gehaltsnachweise der letzten 12 monate erbringen und dann wird berechnet.
ich glaube kaum, daß es sich der kv gefallen ließe, müßte er alten unterhalt zahlen, insofern kann man ruhig diskutieren, ich würde dann anwälte sprechen lassen.

@dani
ja, ich bin unglaublich neidisch, daß man ins amiland auswandert und gönne der ap ihr glück nicht.
julia hat gefragt, ich teilte meine meinung mit, so einfach ist es.

 
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