Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von juliakrub am 01.05.2014, 15:55 Uhr

Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Ja, aber was hat denn mein Verlobter und seine Unterhaltsverpflichtungen mit meinen Kindern und deren Unterhaltsanspruch zu tun?

Zumal beide nach völlig anderen nationalen Richtlinien bezahlen, die gar nicht vergleichbar sind.
Ich könnte übrigens nach dem künftigen ausländischen Recht den Unterhalt neu berechnen lassen, aber das ging zu Ungunsten des Vaters aus.

Den Test sehe ich aktuell so wie Du: der KV darf "ohne Not" nicht einfach so einen (noch dazu erheblich) schlechter bezahlten Job annehmen, zumindest nicht, wenn er dann plant auf Grund dessen den Unterhalt zu kürzen.

Gruß

Julia

 
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