Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von juliakrub am 01.05.2014, 15:06 Uhr

Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Hallo kravallie,

naja, nicht so ganz:
Ohne seine Zustimmung hätte ich nicht gehen können.
Insofern: JA, mein Wunsch, NEIN: weil unsere gemeinsame Entscheidung als Eltern, er befürwortet den Umzug.

"Mein Ami" *muss* sich für meine Kinder da insofern gar nicht einbringen, weil der Vater unterhaltspflichtig und unterhaltsfähig ist.
Ich *muss* für seine Mädels drüben ja auch nicht aufkommen.
Wir sorgen füreinander und unsere Kinder, weil wir das gerne tun, aber das ist weit weg von *müssen*

Ich habe auch nichts verlauten lassen ob mir der Mindestunterhalt reicht oder wie ich finanziell dastehe, das stand doch gar nicht zur Debatte.

Und wie Umgang stattfindet sowie dieser finanziert wird habe ich hier auch noch nicht augebreitet.

Gruss

Julia

Gruss

Julia

 
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