Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 01.05.2014, 16:27 Uhr

Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Meines Wissens besagt geltendes Recht, dass der Unterhaltspflichtige nicht vorsätzlich sein Einkommen reduzieren darf, wenn dadurch der Kindesunterhalt sinken würde. Sonst muss er sein Einkommen fiktiv berechnen lassen.

 
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