Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 03.05.2014, 0:46 Uhr

...erschwerter juristischer Zugriff...

Ich bin eher gutmütig aber würde mein/e Ex meine Kinder so weit wegschleppen, dass ich sie nur noch 2 mal im Jahr sehen kann wäre das für mich Kindesentzug und ich würde es verhindern mit allen Mitteln.
Klar darf man sich verlieben in wen man will aber der Verliebte kann ja auch zur Verliebten ziehen.

 
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