Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 17.02.2008, 19:00 Uhr

Umgangsrecht und Sorgerecht

Die Aussage des Kindes hat zwar Gewicht, aber sie zählt nicht alleine. Nicht bei einem 8jährigen und besonders nicht, wenn noch ein kleineres Kind "mitbetroffen" ist.

Meine Kinder waren bei der Trennung/Scheidung 8 bis 9 und 3 bis 4 Jahre alt (zog sich halt hin). Die Große äußerte sich vor dem Richter (!!!) auch dahingehend, daß sie gerne beim Vater bleiben möchte, der Kleine sagte gar nix. Trotzdem leben sie heute bei mir.

Ich würde den Anwalt wechseln, sorry. Meine Anwältin hat mir zwar immer ehrlich gesagt, daß meine Chancen nicht prickelnd sind, aber sie hat nie gesagt, daß es nicht geht. Wir haben Hinweise gesammelt, warum die Kinder bei mir besser aufgehoben sind. Es gab dann viel Post und Beweisanträge hin und her. Unter anderem bezeugte eine (da noch) gemeinsame Freundin, daß er die Kinder nur haben wollte, um mir eins reinzuwürgen - er hatte das ihr gegenüber zugegeben.
Bei der ersten Gerichtsverhandlung wurde Fumi dann befragt undd sagte eben, daß sie beim Papa bleiben wollte. Meine Anwältin wollte die Aussage nicht berücksichtigen lassen, weil er Fumi immer gesagt hatte, daß er ohne sie ja niemanden mehr hat und sie deswegen bei ihm bleiben müsse. Der Richter hat dann eine Verfahrensbetreuerin für die Kinder benannt. Das ist eine Anwältin, die vor Gericht die Kinder vertritt. Die hat sich mehrfach mit den Kindern und auch mit uns Eltern (getrennt, mein Ex wollte mich nicht mehr sehen - hat sich schlecht gemacht für ihn) getroffen. Bei der nächsten Verhandlung wurde sie dann gefragt. Fumi hatte auch ihr gegenüber gesagt, daß sie beim Papa bleiben möchte. Aber die Anwältin hat erkannt, daß Fumi das aus den falschen Gründen wollte. Das Urteil fiel entsprechend aus - die Kinder blieben bei mir.

Geholfen hat sicher, daß
* Mein Ex arbeitslos und arbeitssuchend war - er konnte nicht garantieren, daß irgendein neuer Job mit den Betreuungszeiten zusammenpaßt, ich hatte einen Job der paßte
* mein Ex die Wohnung alleine nicht hätte halten können, die Kinder also hätten umziehen müssen, ich konnte den Kindern die Wohnung und die Umgebung erhalten
* so blöd es ist, wahrscheinlich war die Tatsache, daß ich eine Frau bin und er ein Mann wohl eher hilfreich für mich.

Also: Es geht, daß man das ABR entgegen dem Wunsch des Kindes bekommt! Aber es ist nicht einfach! Ich würde dem Anwalt klipp und klar sagen, daß das das Ziel ist. Wenn er das nicht verfolgen kann oder will, gibt es sicher andere.

Gruß,
Elisabeth.

 
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