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Geschrieben von Blondelocke am 24.01.2008, 19:07 Uhr

Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Hallo,

ich schreibe hier zum 1. Mal und hoffe ihr könnt mir helfen. Es geht um das Umgangsrecht meiner Tochter. Ihr Vater hat sie erst vor 3 Wochen kennengelernt und hat sich vorher nie um sie gekümmert. Mittlerweile ist sie 18 Monate alt. Damit sie sich schnell näher kennenlernen habe ich erlaubt, dass er das Kind auch außerhalb der 14-tagesfrist sehen kann. Nun ist es aber so, dass er darauf besteht, seine Frau mitzubringen. Beim ersten Mal war es okay für mich, allerdings möchte ich das nicht auf Dauer.

Kann er weiterhin darauf bestehen, das seine Frau mitkommt? Muss ich das dulden? Seine Frau hat mir in der Schwangerschaft unverzeihliche Dinge an den kopf geworfen und mich bei einem zufälligen Treffen auf der Strasse beleidigt und wollte körperlich auf mich losgehen. Ist ja wohl klar, dass ich diese Frau nicht in der Nähe meiner Tochter und schon gar nicht in meiner Wohnung haben möchte.

Muss ich wirklich dulden, dass seine Frau dabei ist, wenn er sein Besuchsrecht ausübt?

Über Eure AW würde ich mich sehr freuen.

LG, Sabine mit Chiara

 
9 Antworten:

Re: Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Antwort von mamafürvier am 24.01.2008, 19:15 Uhr

Ich er dein Ex oder war er dein Verhältnis und damals schon mit ihr verheiratet?
Wieseo besteht er darauf, daß seine Frau mit dabei ist oder möchte sie es, weil sie ihm/dir/euch mißtraut?

lG Kerstin

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Re: Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Antwort von Blondelocke am 24.01.2008, 19:17 Uhr

Ja, er möchte es weil sie uns mißtraut!

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Re: Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Antwort von mamafürvier am 24.01.2008, 19:24 Uhr

Also warst du sein Verhältnis und sie mißtraut euch noch? Sorry aber dann versteh ich sogar sie. Und er ist n Weichein, der nun seine Frau alles recht macht?

Leider verstehe ich die ganze Situation nicht aber ich kann mir nicht vorstellen, daß du da herum kommst so lange sie keinen schlechten Einfluß auf dein Kind hat.
Ich fänds aber auch blöd.

Kerstin

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Re: Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Antwort von vallie am 24.01.2008, 19:33 Uhr

also ich denke mal, daß du gegen die begleitung der ehefrau nichts ausrichten kannst. frag doch mal beim jugendamt nach!

sorry, aber wenn du die geschwängerte affäre bist, kann ich sie ansatzweise verstehen...auch wenn ich einem mann sowas nicht verzeihen würde.

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@vallie

Antwort von mamafürvier am 24.01.2008, 19:41 Uhr

Das ist das Detail das fehlt um die Story zu verstehen.
Ich fänds als betrogene Ehefrau auch nicht klasse, wenn mein Mann mit seiner Ex-Affäre einen auf Familie macht.

Kerstin

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Re: @vallie

Antwort von vallie am 24.01.2008, 19:46 Uhr

auch wenn er die andere danach geheiratet hat, wer dabei ist beim umgang, hat wohl er zu entscheiden...

in die wohnung lassen würde ich die andere auch nicht, aber wie es rechtlich aussieht???
bei eine 18monatigen wurst ist das nicht einfach!!!

deswegen: ja um hilfe bitten!!!

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huhuuuuu B.Locke erklär mal...

Antwort von mamafürvier am 24.01.2008, 19:54 Uhr

Versuch uns mal die Situation zu erklären. Etwas unverständlich alles.

lG Kerstin

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Re: Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Antwort von topsie am 24.01.2008, 20:44 Uhr

also ich würde mich auch freuen, wenn du mal schreibst, ob du alleiniges sorgerecht hast oder ihr gemeinsames?

und wie ist das mit der 14 tages frist, nimmt er sie ein wochenende mit zu sich? schläft die kleine da? weil da kann man ja schlecht dann die frau ausquatieren ;)...

also wer in deine wohnung kommt, das liegt ja in deiner hand, da kann dich keiner zu zingen, die frau reinzulassen.

aber er hat das recht als vater, sein kind zu sehen, ist es ihm zu wenig, könnte er dieses recht auch einklagen!

auch wenn sie euch nicht vertraut, denke ich ist es toll, das sie den kontakt zu seinem kind unterstützt (ob sie nun schon mit ihm zusammen war oder erst danach? )sie gehört ja nunmal zu seiner familie und er hat eine tochter, mit dir, also sollte die lütte ein recht auf den papa haben und seine familie, ist ja nunmal so, das recht hat er zu entscheiden, wen er an seiner seite hat bei den treffen.

auch wenn das dir nicht recht ist, würdest du dir ja auch nicht von ihm vorschreiben lassen, wen die lütte sehen darf, wärend sie bei dir ist, oder?

und aus welchen gründen hat sie dich beschimpft?

ich meine ist sie gewaltätig, klar dann hätte ich auch ein problem da mien kind hinzugeben und da könnte man gegen angehen.
aber für mich klingt das auch eher so, als hätte sie grund gehabt, also sollte es so sein, das es schon immer ihr mann war...dann würd eich der frau auch nicht freundlich auf der strasse begegnen, die sich meinen mann gekrallt hat ;), nicht böse gemeint...darum wäre ne aufklärung ganz nett!

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Re: Umgangsrecht des Vaters in Begleitung der Ehefrau?

Antwort von emily04 am 25.01.2008, 8:27 Uhr

sag mal, sie wird sich ihm wohl kaum auf den bauch geschnallt haben ....
Wenn der typ fremdgegangen ist... kann er wohl kaum dafür noch in schutz genommen werden...
Gruß
emily

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