Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 20.11.2013, 9:31 Uhr

Sorry, falsche Einstellung!

>>Meine Güte, wird jetzt die erhöhte Erwerbsobliegenheit auch auf die Mütter ausgedehnt? Was für ein Käse!

Kein Käse, sondern schlichtweg die Handhabung der ARGE. Wer Aufstockt wird hier automatisch als arbeitssuchend gemeldet. Egal ob Mutter oder nicht. Es soll ja nicht MEHR gearbeitet werden, sondern nur besser bezahlt.

Bei Zahlung von nachehelichem Unterhalt ist der Unterhaltsempfänger angehalten seinen Bedarf schnellstmöglich auch ohne weitere Zahlungen des Exmannes zu bestreiten, da der Unterhalt an die Ex nur Übergangsweise gezahlt wird. Oder anders gefragt, warum sollte ihr Ex ihren Arbeitsplatz (und damit die Tante der TE) mit finanzieren?

Wenn die TE sich nur mit Wohngeld über Wasser halten kann, wird sie nicht in die Mühle der Arge (bzw. des Anwalts des Ex) geraten und kann arbeiten wo sie möchte. Das steht auch so in den Antworten. Daher passt Dein Beispiel nicht.

Das Problem der niedrigen Löhne wird die TE nicht generell ändern können. Aber für sich sollte sie das Problem schnellstmöglich lösen!

 
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