Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Terkey235 am 18.11.2013, 16:04 Uhr

aufstockung

Hallo Antje,

wie alt ist denn dein Kind?
Wenn dein Verdienst bei etwa 500,- liegt, gehe ich davon aus, dass du in Teilzeit tätig bist? Du wirst Stunden aufstocken müssen.
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass dein Ex zu nachehelichem Unterhalt für dich verpflichtet wird. Das ist aber nicht die Regel.
Spricht etwas dagegen, dass du mehr Stunden machst, um den Wegfall der 300,- auszugleichen?

Grüße, terkey

 
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