Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 19.11.2013, 22:37 Uhr

Sorry, falsche Einstellung!

Sowohl die Arge (für die Aufstockung) als auch Dein Ex ( für den Fall des nachehelichen Unterhalts) werden von Dir verlangen Dich arbeitssuchend zu melden und Nachweise über Deine Bewerbungsbemühungen vorzulegen.

Tust Du das nicht, dann haben beide Geldgeber das Recht, die Leistung einzustellen.

Nicht falsch verstehen. Ich finde die Möglichkeit des Aufstockens gut, allerdings nur dann, wenn man sich wenigstens bemüht die Situation zu beenden! Das Primärziel muss auch in einem Sozialstaat lauten, ohne oder nur mit minimaler (Kinderzuschlag, Wohngeld) Unterstützung leben zu können.
Es ist toll, dass Dir Dein Job Spass macht. Aber Du kannst Dir diesen Luxus nicht leisten!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Ich nochma bezgl ADS Kind und Medimentaköse Einstellung

Hallo ich bin`s nochmal...für all die,die es mitverfolgt haben,wollte ich nochmal den neusten Bericht abgeben...habe am Mittwoch letzter Woche nochmal mit der Lehrerin telefoniert und auch mit dem Arzt anschliessend und ich war sooooooooooooo froh,das glaubt mir kein Schwein ...

von Sweety28 15.09.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Einstellung

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.