Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von pauline-maus am 18.11.2013, 12:13 Uhr

aufstockung

hallo


vielleicht hat hier jemand erfahrung und kann mir weiterhelfen

werde in 2 monaten von meinem seeeehr gut verdienenden mann geschieden.

hatte bisher zur verfügung: unterhalt 300,00 für mich, kind 345,00, kindergeld 180,00 und eigenen verdienst 508,00.
ausgaben sind : miete 550,00 hort 45,00 essen in der schule 50,00, strom 66,00, benzin 80,00

bin sehr gut hingekommen so. bezahle noch ballett fürs kind 44,00 und reiten 40,00....ist aber freiwillig, muss ja nicht sein . weiss selber das ist luxus.

nun fällt mein unterhalt weg und es wird eng. bin ich harz 4 berechtigt oderrlachen die mich aus? weiss absolut nicht bescheid. ist mir auch sehr unangenehm.

über antworten oder erfahrungen würde ich mich freuen

lg antje

 
50 Antworten:

Re: aufstockung

Antwort von pauline-maus am 18.11.2013, 13:30 Uhr

danke dir( weisst schon wer) dein postfach ist aus....lg antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von Terkey235 am 18.11.2013, 16:04 Uhr

Hallo Antje,

wie alt ist denn dein Kind?
Wenn dein Verdienst bei etwa 500,- liegt, gehe ich davon aus, dass du in Teilzeit tätig bist? Du wirst Stunden aufstocken müssen.
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass dein Ex zu nachehelichem Unterhalt für dich verpflichtet wird. Das ist aber nicht die Regel.
Spricht etwas dagegen, dass du mehr Stunden machst, um den Wegfall der 300,- auszugleichen?

Grüße, terkey

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von shinead am 18.11.2013, 17:15 Uhr

Ich habe jetzt mal einen ALG2 Rechner mit Deinen Angaben gefüttert. Dabei kam raus, dass Du schon die gesamte Zeit ca. 100 Euro ALG2-Anspruch gehabt hättest.

Genereller Anspruch: Du 382 Euro, Kind 255 Euro, Mehrbedarf AE: 46 Euro. Kosten der Unterkunft: 550 Euro. Einkommen 510 Euro abzüglich Freibetrag Erwerbseinkommen 207,60 Euro, zuzüglich 345 Euro Unterhalt und 184 Euro Euro, macht 831,40.

ALG2 Anspruch: 1233 Euro- 831,40 Euro Einkünfte macht 401,60.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von leaelk am 18.11.2013, 19:03 Uhr

Hallo,
sicher kannst Du aufstocken, denke ich.
Was mir aber auch auffiel ist, dass Deine Miete sehr hoch ist für eine Person mit Kind und da kann es sein, dass von Dir ein Umzug in eine angemessene Wohnung verlangt wird.

LG leaelk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von Nurit am 18.11.2013, 19:30 Uhr

Wieso zahlt ein seeehr gut verdienender Mann nur so wenig Kindesunterhalt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von Nurit am 18.11.2013, 19:30 Uhr

Wieso zahlt ein seeehr gut verdienender Mann nur so wenig Kindesunterhalt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von kravallie am 18.11.2013, 19:31 Uhr

und warum ist die miete mit 550€ für 2 zimmer/ 2 personen zu hoch???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das amt wird deinen mann anschreiben

Antwort von CKEL0410 am 18.11.2013, 19:34 Uhr

Damit er weiter zahlt! Das geht auch über das dritte Lebensjahr des kindes hinaus!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das amt wird deinen mann anschreiben

Antwort von LittleRoo am 18.11.2013, 20:39 Uhr

Viel Aufstockung wirst du nicht bekommen. Geh lieber mal zum Wohnungsamt und lass dir da ausrechnen, ob du dich mit Wohngeld nicht besser stehen würdest.

Und was die Wohnung angeht... da sind die eh teilweise recht "merkwürdig"... ich wohne zur Zeit in einer 2 Zimmer Wohnung mit 60 qm und zahle 330 + 150 NK, Wohnung ist genehmigt.

Ziehe aber jetzt nach 1 Jahr wieder aus, da Wohnung total feucht und kalt... die neue Wohnung hat 3 Zimmer, 72 qm und kostet 350 + 150 NK, also NUR 20 Euro mehr (und somit günstiger als die meisten kleineren 2 Zimmer Wohnungen, die hier angeboten werden)... Wohnung wurde abgelehnt, da nicht angemessen (zu groß, zu teuer) und ein Umzug nicht notwendig (na klar, ist ja schön, mit Kind so kalt und feucht zu wohnen *hust).

Aber da ich in letzter Zeit eh zuviel verdiene und immer wieder Monate rausfalle und Leistung zurückzahlen muß, interessiert mich das recht wenig...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das amt wird deinen mann anschreiben

Antwort von mf4 am 18.11.2013, 21:01 Uhr

kommt drauf an wo sie wohnt
hier wären 550 Miete für 2 so viel, dass es kein Wohngeld gäbe
in München sähe das natürlich anders aus

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das amt wird deinen mann anschreiben

Antwort von leaelk am 18.11.2013, 21:44 Uhr

Hallo,
hier wären 550 Euro selbst für 4 Personen noch grenzwertig.

LG leaelk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von Terkey235 am 18.11.2013, 22:56 Uhr

Wie geschrieben wäre es interessant zu wissen, wie alt das Kind ist (immerhin groß genug, um zum Reit- und Musikunterricht zu gehen, also evtl. Grundschulalter?) und warum der eigene Verdienst eher gering ist (sieht nach Teilzeit aus). Dann wäre doch zu überlegen, ob sich die Stundenzahl erhöhen lässt, bevor man ALG2 beantragt und vor'm Amt die Hosen runter lässt. Die AP schrieb ja, dass es ihr unangenehm wäre.

terkey

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von pauline-maus am 19.11.2013, 7:09 Uhr

hallo,

vielen dank an euch

versuch mal alles zu beantworten.

ich bin friseurin( daher geringer verdienst) mit 35 stundenwoche.
mehr stunden wäre nicht mit den gebuchten hortstunden kompatiebel. ich müsste dann mehr hortstunden buchen, was dann wiederum viel teurer wäre.

meine tochter ist 6 jahre

wir wohnen in leipzig, hier sind die mieten so .wir haben 60 quadratmeter.

mein nochmann ist berufssoldat mit hohem rang.er verdient über 3000,00, ist aber kontinuierlich pleite. er hat nun sogar prozesskostenhilfe beantragt zwecks scheidung

lg antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von Morla72 am 19.11.2013, 8:32 Uhr

3000 netto oder brutto?
Brutto hätte ich jetzt nicht als "seeeehr" hohen Verdienst betrachtet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von Terkey235 am 19.11.2013, 8:34 Uhr

Na dein Ex scheint ein Komiker zu sein. Guter Verdienst und dann Prozesskostenhilfe beantragen? IHN werden sie auslachen, nicht dich.

In deinem Fall ist es tatsächlich möglich, dass du entweder nachehelichen Unterhalt bekommen könntest oder aber Aufstocken kannst. 500,- bei fast Vollzeit sind ein Witz und ein Schlag ins Gesicht für Menschen, die trotz eigener Arbeit nicht genug verdienen, um sich davon versorgen zu können. Sammele deine Unterlagen zusammen (auch Verdienstbescheide vom Noch-Mann) und lass sie prüfen.
Allerdings kennen wir die erlaubten Obergrenzen für Mieten und/oder Quadratmeter in deiner Stadt nicht und können dir nicht sagen, was angemessen wäre.
Kinderzuschlag und Wohngeld wären evtl. auch eine Option, wobei aus meiner Sicht dein Ex zur Kasse gebeten werden müsste.

Gruß, terkey

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von pauline-maus am 19.11.2013, 8:42 Uhr

danke für eure hilfe


3000,00 netto

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von pauline-maus am 19.11.2013, 8:43 Uhr

danke dir

das ist alles neuland für mich und ist mir auch total unangenehm
lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von shinead am 19.11.2013, 9:23 Uhr

Für Leipzig seit ihr über den vom Amt übernommenen Kosten:

http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Leipzig-Stadt---01.10.2012.pdf

Frag' mal Deinen Anwalt wg. nachehelichem Unterhalt. Ansonsten wird sich die Arge darum kümmern. Selbst wenn Dein Mann noch 500 Euro Werbungskosten pro Monat angeben könnte/würde ist er in der Lage Deinen Bedarf zu decken ohne dass Du zum Amt musst.

Bei Deinem Lohn musste ich echt schlucken. Das ist eine Frechheit für 35 Stunden und ich frage mich gerade, warum die Gemeinschaft (über die Aufstockung) oder Dein Ex (über den Unterhalt) Deinen Chef subventionieren müssen.
Gibt es ggf. Läden, in denen Du genug verdienen kannst, damit Du auf eigenen Beinen stehen kannst?

An der Kasse vom Aldi verdient man hier bei 35 Stunden 2.187,50 Euro. Solche Jobs solltest Du ernsthaft für Dich ins Auge fassen.
Nicht nur um für Dich und Deine Tochter aufkommen zu können, sondern auch um diesem Lohndumping und späterer Altersarmut zu entgehen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von pauline-maus am 19.11.2013, 9:28 Uhr

hallo

leider werden hier die löhne über den friseurpreis reguliert. dadurch das wir in ostdeutschland sehr billig sind ist kein anderer lohn möglich. leider gottes ist das so... hier zahlen die menschen lieber nen korb bei aldi für 50,00 der an 2 tagen weggefuttert ist , als 50,00 für ne frisur ,die 4 wochen hält. liebe mein handwerk und das ist halt mein genickbruch..
lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von KKM am 19.11.2013, 10:19 Uhr

Ich finde den Lohn eine absolute Frechheit!!!

Wie wäre es, wenn Du Dir - wie vorgeschlagen - einen Job an der Kasse suchst, ein Gewerbe anmeldest und selbstständig die Haare schneidest?

So hättest Du wenigstens etwas Geld mehr und könntest immer noch Deiner Leidenschaft nachgehen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von mf4 am 19.11.2013, 10:26 Uhr

Ob nun brutto oder netto das IST hier in Sachsen ein seeeeeehr hoher Verdienst, selbst 2000 brutto ist gut.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von Karl07 am 19.11.2013, 10:36 Uhr

Hallo!

Naja an der Kasse gibt es im Osten auch nicht wirklich mehr.

Dann noch die tollen Arbeitszeiten 7 - 22 Uhr. Geht als Alleinerziehende mit 6 jährigen Kind auch schlecht.

Mal ne Frage 2000 € Lohn bei Aldi - BRUTTO oder NETTO. Überlege gerade meinen Bürojob zu wechseln.

Ina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von shinead am 19.11.2013, 10:43 Uhr

Deine Liebe zu Deinem Handwerk in Ehren.

Aber die kannst Du Dir gerade nicht leisten.

Ich will den Geiz eurer Kunden auch nicht indirekt unterstützen und Deinen Chef auch nicht.

Such' Dir was anderes. Das wird die Arge von Dir auch verlangen.
Die Studenten in meiner Firma verdienen fast 3x so viel Du. Überleg' Dir das mal!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von shinead am 19.11.2013, 10:44 Uhr

Brutto.
Netto kommt immer auf die persönlichen Verhältnisse an.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von pauline-maus am 19.11.2013, 11:50 Uhr

Hallo

Gut...aber wer macht dann diese jobs? Keiner mehr?
Koennen ja nicht alle ins buero gehen
.finde hier ist der staat gefragt...habe einsicht in die buchhaltung
Meiner chefin...viel spielraum hat sie nicht und reich
Wird sie schon gar nicht
Gut das diese einstellung werdet ihr nicht gut finden...
Aber ich liebe meine arbeit....ist ja nicht so das ich zu hause
Waere.

Sorry schreib nun vom handy
Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von Pamo am 19.11.2013, 11:57 Uhr

Keiner unterstellt deiner Chefin etwas Böses und es ehrt dich, dass du deinen Beruf liebst.

Trotzdem scheinst du dir den Job im Moment nicht leisten zu können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von shinead am 19.11.2013, 12:02 Uhr

>>Gut...aber wer macht dann diese jobs? Keiner mehr?

Ja, und zwar genau so lange, bis die Damen (und ggf. Herren) bereit sind einen realistischen Betrag zu zahlen.

Warum soll ich bitte schön über meine Steuern die Aufstockung diverser Friseurgesellen bezahlen, nur damit die anderen (meine Haare schneidet meine Mom - gelernte Friseurin, 40 Jahre Bankmitarbeiterin) einen günstigen Haarschnitt bekommen.

Da ist nicht die Politik gefragt, sondern die Friseursinnung! Da müssen Mindestlöhne her und ggf. eine Kampagne, die die Kunden zur Fairness aufruft!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von yunis am 19.11.2013, 12:19 Uhr

hallo=)
bin auch aus leipzig ...
beantrage wohngeld,somit auch bildung und teilhabe (übernehmen einen freizeitanteil des kindes,essen kostet noch 1€ etc)
gleichzeitig gehst du auf´s jugendamt, dort bekommst du auch ermäßigung auf den kindergartenplatz..oder sogar einen freiplatz....liebe grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Traumberuf

Antwort von nociolla am 19.11.2013, 14:32 Uhr

Ich weiß zwar nicht ob dir noch Nachehelicher Unterhalt zusteht aber Geld vom Amt bekommst du erst wenn das geklärt ist .
Und da ist es auch egal ob der Ex immer klamm ist es zählen nur Einkommen und die zugelassenen Abzüge.

Und nun zu deinen Traumberuf wenn der nicht genug Geld bring zum Leben muss man ab und an Träume aufgeben oder in die Freizeit verlegen.
Ich habe selbst eine beste Freundin die gelernte Friseurin ist aber ganz klar sagt sie kann davon nicht leben auch wenn sie diesen Beruf liebt.

In den letzten Jahren hat sie darum als Pflegehilfskraft im KH gearbeitet für 690 netto bei 35 Stunden.

Dann ist sie zu Lidel gewechselt .
100 Stunden im Monat ( nicht 25 die Woche , da es in der Woche schwankt zwischen 20 und 30 ) mit Aussicht auf mehr.
Schicht Zuschlag in der Woche ab 18 Uhr Samstag ab 14 Uhr.
Höchstens 1x die Woche bis 21 Uhr.
Samstagsdienst 1x im Monat in der Urlaubszeit eventuell 2x
Gab gleich einen Festvertrag .
Das ganze für brutto 12,12 € ? ganz auf den Cent bin ich nicht sicher .
Sie bekommt knappe 1000€ netto

Auch wenn nicht ihr Traum sie kann davon sich und ihr Kind essen und mehr kaufen.

MFG
Nociolla

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Traumberuf

Antwort von pauline-maus am 19.11.2013, 18:13 Uhr

hallo,

ich bedanke mich für die zahlreichen antworten.
werde versuchen etwas zu beantragen und auch mal nachforschen wegem nachehelichem unterhalt

meinen job geb ich so schnell nicht auf...ist die letzte option
es ist ein familienbetrieb meiner tante, daher auch mein wissen über die abrechnung des geschäftes. viele können das vielleicht nicht verstehen aber es hängt sehr viel herzblut daran.
und ich find es gibt nicht schöneres früh gern auf arbeit zu gehen.
in diesem sinne lg antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Traumberuf

Antwort von Nurit am 19.11.2013, 18:19 Uhr

Du denkst also lieber darüber nach, Deinem Kind die Ballett-und Reitstunden zu streichen, als Dir mal einen Job zu suchen, der normal bezahlt wird ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Traumberuf

Antwort von pauline-maus am 19.11.2013, 18:34 Uhr

danke für die höfflichkeit...

hab nicht gesagt ich streiche was.
arbeite seit 17 jahren durchweg( halbes jahr babypause) und habe nun
brauch ich einfach mal unterstüzung. sehr sehr vielen haben noch nie was getun und bekommen alles für lau.
dann würden bald viele friseure, schuhmacher, goldschmiede schliessen.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Traumberuf

Antwort von Erzangie am 19.11.2013, 18:47 Uhr

Vielleicht wäre das besser, dass viele Friseure, Schuhmacher und Goldschmiede schließen. Was macht das für einen Sinn, wenn eine Dienstleistung sich wirtschaftlich nicht trägt? Sorry, mein Ökonomenherz schmerzt da sehr.

Diese Dienstleistungen werden erst wieder geschätzt, wenn der Kreislauf durchbrochen wird. Solange es tatsächlich Frisöre gibt, die für diesen Hungerlohn arbeiten, wird es Friseurläden geben, die mit Schleuderpreisen um Kunden kämpfen - und ihre Leute dann nicht anständig bezahlen können. Damit kannabalisiert sich eine ganze Branche.

Wieso soll ich als Steuerzahler diese Branche subventionieren, in dem die Angestellten zusätzliche staatliche Hilfe (Aufstockung) bekommen, nur um einen vermeintlichen Traumberuf auszuüben? Wenn es nur um meinen Traumtätigkeit ginge, hätte ich tatsächlich Kunst studiert und würde nur malen...und aufstocken.

Wenn es nirgendwo mehr Billigfrisöre gibt, werden Kunden einen angemessenen Preis zahlen. Da sich hier der Markt dank staatlicher Intervention (eben Aufstocken) nicht selbst regelt, muss hier die Innung ran und einen Mindestlohn einführen.

In deinem individuellen Fall solltest du schleunigst etwas anderes beruflich machen. Mit diesem Job wirst du euch beide nicht durchbringen. Oder suche dir sehr schnell einen neuen Partner, der euch durchfüttert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Traumberuf

Antwort von kravallie am 19.11.2013, 19:32 Uhr

ich sehe das alles ein bißchen anders mit den mindestlöhnen und den schlecht bezahlten dienstleistungen in den meist typischen frauenberufen.
nutzt pauline nu ooch nüscht, wenn sie besser bezahlt wird, der laden aber pleite geht. die strukturschwachen gegenden wollen zwar besser bezahlte jobs, mehr zahlen für dienstleistung wollen sie aber nicht.
aber das will ich gar nicht diskutieren, pauline sollte sich evtl spezialisieren, was anderes bieten, als waschen, schneiden, legen und färben.
meine friseurin kam aus vietnam mit 15, hat eine lehre gemacht, gearbeitet, ihren meister und sich dann auf haarverlängerung spezialisiert.
mittlerweilen hat sie ihren eigenen laden und spielt mit dem gedanken, in fra den nächsten zu eröffnen.
standard reicht halt nicht.
wie bei vielen anderen berufen auch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aldi/Lidl/Netto????

Antwort von vickyp1234 am 19.11.2013, 21:46 Uhr

... zahlen zwar sicher mehr, aber trotzdem sind die Arbeitszeiten und täglich wechselnden Schichten für Alleinerziehende einfach sehr schlecht machbar, wenn nicht Freunde/Familienmitglieder da sind, die das auffangen. Ich wär mir sicher nicht zu fein im Discounter zu arbeiten, da ich dort auch mehr verdienen würde, aber ein 6jähriges Kind kann man nicht mal eben bis 21 Uhr abends allein lassen wenn man Spätschicht hat.

Kenne genug Leute aus der Branche. Man kann am Anfang viel vereinbaren bezüglich Arbeitszeiten und wenn sie Leute brauchen versprechen sie auch alles... gehalten wird aber meist wenig!

Der Lohn ist natürlich trotzdem zu niedrig. Weiß aber selber wie schwierig das ist. Ich arbeite im Gesundheitswesen, und da sind die Löhne auch scheiße.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ach so...

Antwort von vickyp1234 am 19.11.2013, 21:48 Uhr

... kannst du nicht auf privater Basis was anbieten, Hausbesuche am Samstag o.ä.? Macht eine Nachbarin von mir und läuft ganz gut... allerdings gaaaanz andere Wohngegend.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sorry, falsche Einstellung!

Antwort von shinead am 19.11.2013, 22:37 Uhr

Sowohl die Arge (für die Aufstockung) als auch Dein Ex ( für den Fall des nachehelichen Unterhalts) werden von Dir verlangen Dich arbeitssuchend zu melden und Nachweise über Deine Bewerbungsbemühungen vorzulegen.

Tust Du das nicht, dann haben beide Geldgeber das Recht, die Leistung einzustellen.

Nicht falsch verstehen. Ich finde die Möglichkeit des Aufstockens gut, allerdings nur dann, wenn man sich wenigstens bemüht die Situation zu beenden! Das Primärziel muss auch in einem Sozialstaat lauten, ohne oder nur mit minimaler (Kinderzuschlag, Wohngeld) Unterstützung leben zu können.
Es ist toll, dass Dir Dein Job Spass macht. Aber Du kannst Dir diesen Luxus nicht leisten!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorry, falsche Einstellung!

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.11.2013, 23:06 Uhr

Meine Güte, wird jetzt die erhöhte Erwerbsobliegenheit auch auf die Mütter ausgedehnt? Was für ein Käse!

Die Arge - wenn denn überhaupt ein Anspruch existiert, was ich bezweifle, es wird wohl auf Wohngeld hinauslaufen, und der Wohngeldstelle ist es egal - tut genau gar nichts. Die sind totfroh, daß sie überhaupt in Lohn und Brot steht, fast Vollzeit und zu dauerhaft kinderkompatiblen Arbeitszeiten, ohne Zeitarbeitsfirma und ohne Zeitvertrag - und mMn sind sie das zu Recht.

Ich bin ja definitiv dafür, daß man sich selber ernährt. Aber dieses "je unglücklicher Du dabei bist, desto mehr keife ich Dich an" ist doch wenig hilfreich. Das Problem der niedrigen Löhne und der daraus entstehenden Aufstocker wird die AP im Alleingang nicht lösen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@shinead - das wird aber nicht passieren.

Antwort von Petra28 am 20.11.2013, 8:30 Uhr

In Sachsen - zumindest da, wo ich ursprünglich herkomme - gibt es eine gewisse innere Einstellung, was eine Frisur maximal kosten darf. Das liegt natürlich teilweise auch daran, dass das eigene Einkommen geringer ist, aber das ist meines Erachtens nicht die Hauptursache. Es ist eher eine innere Richtschnur, wie viel "Dekadenz" man sich leisten "darf". Das heißt nicht, dass die Leute weniger häufig zum Friseur gehen - aber pro Schnitt darf es eben nicht mehr kosten. Ähnliches gilt übrigens auch für Restaurants, weshalb es in meinem Heimatort bald keine mehr geben wird.

In Leipzig mag das sicher etwas weniger ausgeprägt sein, aber vermutlich gilt das grundsätzlich auch da.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorry, falsche Einstellung!

Antwort von Keldana am 20.11.2013, 9:28 Uhr

"Meine Güte, wird jetzt die erhöhte Erwerbsobliegenheit auch auf die Mütter ausgedehnt? Was für ein Käse!"

Du wirst uns sicher auf Basis vernünftiger Argumente erklären können, warum das Käse sein soll. Klar könnte man argumentieren, besser so ein Job als gar keiner. Aber wer bei Väter hingeht und erwartet, daß sie sich einen besser bezahlten Job suchen, der muß diesen Maßstab zwangsläufig auch auf die Frauen anwenden.

Hier eine Ungleichbehandlung anzuwenden, daß wäre höchstens ganz großer Käse.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorry, falsche Einstellung!

Antwort von shinead am 20.11.2013, 9:31 Uhr

>>Meine Güte, wird jetzt die erhöhte Erwerbsobliegenheit auch auf die Mütter ausgedehnt? Was für ein Käse!

Kein Käse, sondern schlichtweg die Handhabung der ARGE. Wer Aufstockt wird hier automatisch als arbeitssuchend gemeldet. Egal ob Mutter oder nicht. Es soll ja nicht MEHR gearbeitet werden, sondern nur besser bezahlt.

Bei Zahlung von nachehelichem Unterhalt ist der Unterhaltsempfänger angehalten seinen Bedarf schnellstmöglich auch ohne weitere Zahlungen des Exmannes zu bestreiten, da der Unterhalt an die Ex nur Übergangsweise gezahlt wird. Oder anders gefragt, warum sollte ihr Ex ihren Arbeitsplatz (und damit die Tante der TE) mit finanzieren?

Wenn die TE sich nur mit Wohngeld über Wasser halten kann, wird sie nicht in die Mühle der Arge (bzw. des Anwalts des Ex) geraten und kann arbeiten wo sie möchte. Das steht auch so in den Antworten. Daher passt Dein Beispiel nicht.

Das Problem der niedrigen Löhne wird die TE nicht generell ändern können. Aber für sich sollte sie das Problem schnellstmöglich lösen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @shinead - das wird aber nicht passieren.

Antwort von mf4 am 20.11.2013, 10:22 Uhr

Es geht auch nicht um das "was eine Frise kosten darf"... ich wohne in Sachsen und wer 1000 netto in 3 Schichten verdient (oder auch weniger) gibt sicher keine 100 Euro beim Frisör aus.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Besser happy im Job als anders herum!

Antwort von SimplySingle am 20.11.2013, 16:25 Uhr

Hallo!

Ich verstehe die Thematik mit dem Jobwechsel nicht. Und ja, dann kann die Tochter halt nur das Eine oder das Andere machen. Das ist bei uns im Freundeskreis nicht anders und diese Familie hat mal so gar keine finanziellen Sorgen...

Lieber ist doch die Mama happy und geht ihrem Beruf gerne nach, als das sie nun wechselt und dann total unglücklich ist.

Eine Idee könnte wie ja schon erwähnt wurde Wohngeld sein oder die wirtschaftliche Jugendhilfe. Lieber ist dem Amt doch auch jemand, der Aufstockt als jemand der gar nichts macht. Sie ist damit ja auch nicht arbeitssuchend, sonder bekommt nur das hinzu, was sie für ein Minimum braucht. Es gibt ja gute Rechner im Internet...ich würde einfach mal ausprobieren was da so raus kommt.

Wie steht es denn um die Steuerklasse, hast Du denn schon die 2er? Außerdem würde ich abwarten, wie es sich wirklich mit dem Kindesunterhalt verhält.

Eine gute Idee fand ich, dass Du vielleicht von daheim aus oder am WE mit Deinem Job hinzu verdienen kannst. Vielleicht zu alten Damen nach Hause kommen oder so...

Vielleicht kannst Du ja auch ein Carsharing machen oder das Auto seltener nutzen, damit die Benzinkosten günstiger werden.

Deine Stromkosten finde ich jetzt etwas hoch, vielleicht kannst Du ja versuchen Geräte auszutauschen, welche energysparender sind oder einfach mit Mehrfachsteckern das Standby beenden. Ist zwar oft nur Kleinvieh, aber das leppert sich ja nun mal.

Wenn Du Deinen Job liebst, mach weiter! Es findet sich bestimmt ein Weg!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besser happy im Job als anders herum!

Antwort von pauline-maus am 20.11.2013, 16:39 Uhr

hallo

vielen dnk noch einmal an alle.

ist klar, viele leute, viele meinungen. versteh das

habe gute ansätze bekommen und werd versuchen einiges umzusetzen.
job bleibt.

meine mutter würde gern die ballettstunden bezahlen. find ich für mich ok, falls jetzt wieder aufgeschrien wird" selbst ist der mann(frau)"

werde definitiv einen antrag stellen und schäme mich nicht dafür.

lg antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besser happy im Job als anders herum!

Antwort von shinead am 20.11.2013, 17:08 Uhr

Du sollst Dich auch nicht schämen!

Wichtig, wenn Deine Mutter die Ballettstunden zahlt: sie soll die Überweisungen direkt an die Schule machen, nicht über Dein Konto. Das legt die Arge dann gerne als "zusätzliches Einkommen" aus.

Unsere Arge hier würde von Dir verlangen, dass Du Dich arbeitssuchend meldest. Ohne die Meldung (und die Nachweise) würdest Du schlichtweg keine Leistung bekommen. Das Argument "ich bin mit meiner Arbeit glücklich" gilt da nicht.

§2 SGBII: Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Ob der Job bleibt, hängt also von den Jobangeboten ab, die Du erhältst. Um eine Eingliederungsvereinbarung wirst Du bei der Arge nicht herum kommen.

Willst Du Deinen Job behalten, musst Du schauen, ob Du mit Wohngeld aus dem Anspruch raus kommst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von desireekk am 20.11.2013, 18:19 Uhr

Hallo,

ich möchte nochmals auf die Zahlen zurückkommen.

1.) der Trennungsunterhalt ist IMO zu niedrig.
der dürfte locker bei 1.000 EUR mtl. liegen.

und: der Papa darf sich auch zu 50% an den Betreuungskosten beteiligen in der Zukunft, nur DANN kann er auch verlangen, dass Du mehr arbeitest, = mehr verdienst.

Hast Du die 508,- EUR in welcher LST-Kl.?
Klasse 5? dann wird es sowieso einiges mehr.

Denk daran dass eine ggf. private KK für's Kind auch zusätzlich zum Unterhalt vom Papa zu leisten ist.
(er selbst hat ja freie Heilfürsorge)

Viele Grüße

Désirée

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von pauline-maus am 20.11.2013, 19:35 Uhr

hallo,

danke dir
ich dachte nach der scheidung muss er nix mehr zahlen , außer den unterhalt für das kind.

findet man zu deiner rechnung irgendwelche rechtlichen grundlagen?

lg antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aufstockung

Antwort von shinead am 20.11.2013, 20:16 Uhr

Die Rechnung von oben geht davon aus, dass dein Ex keinerlei ehebedingten Kosten (z.B. Kredite oder höhere Wohnkosten bis zum Umzug in eine kleinere Wohnung) mehr hat. Außerdem sind Werbungskosten (Fahrt zur Arbeit im eigenen PKW) zu berücksichtigen

Nachehelichen Unterhalt wird dann bezahlt, wenn der Bedarf auf einem ehebedingten Nachteil beruht. Hier könnte man schon etwas konstruieren, da Dein Ex mit Deinem Job einverstanden war.

Aber auch hier hat Dein Ex Anspruch darauf, dass Du Dich nach Kräften bemühst den Nachteil auf Dauer auszugleichen.
Dazu muss er auch nicht zwingend die Hälfte der Hortkosten übernehmen. Zum einen sind dieselnder gering, zum anderen muss er keine Aufstockung der Stunden verlangen, sondern lediglich einen besser bezahlten Job zu gleichen Zeiten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Berufliche Nachteile

Antwort von vickyp1234 am 20.11.2013, 21:30 Uhr

Mein Anwalt hat mir das damals so erklärt, dass der Ehemann nach der Scheidung noch nachehelichen Unterhalt zahlen muss, wenn die Frau berufliche Nachteile durch Kinderbetreuung o.ä. hat. Das heißt, wenn sie vielleicht in einem anderen Beruf als dem erlernten arbeiten muss (so wie ich...) und dort weniger verdient.

Aber das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein. Zudem ist es ja auch so, dass solche Verhandlungen die Scheidungskosten in die Höhe treiben, weil jeder seinen eigenen Anwalt braucht.

Wenn Du nun noch Stunden aufstocken könntest und Ihr die Hortkosten dann aufteilt - würde das vielleicht was nützen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

DAS ist für Leipzig teuer

Antwort von xIntirax am 21.11.2013, 9:26 Uhr

ich wohne selbst in Leipzig (in welchem Stadtteil ist es denn so teuer?) und zahle aktuell 650 Euro warm für eine 5 Raumwohnung mit Balkon...130 qm.
Da ich aktuell für meinen Bruder auf Wohnungssuche bin, weiß ich das deine Miete hoch ist. Gibt doch so viele schöne und billigere in der Größe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.