Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Aprilscherz2000 am 29.09.2010, 15:24 Uhr

so kenn ich es auch nur........

Der Vermieter muß die Abrechnung spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Mieterlexikon:Diese Frist ist eine Ausschlußfrist, das bedeutet:Hat der Vermieter nicht innerhalb dieser 12 monate abgerechnet, kann er nichts mehr nachfordern!
Aussnahme wäre:Der Vermieter hat die Verspätung nicht verschuldet.Für Nachlässigkeiten seiner Abrechnungfirma oder Verwalter muß er jedoch einstehen

LG Chrissie

 
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