Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 29.09.2010, 16:59 Uhr

Du must gar nichts bezahlen, der VM war zu spät dran.

Ich würde sagen, dass es davon abhängt, wie der reguläre Abrechnungszeitraum war. Ging der immer von Oktober bis Oktober, also in diesem Fall von 10.2008 bis 10.2009, so ist der Vermieter gerade noch rechtzeitig dran. Ich vermute mal, dass Du im August ausgezogen bist. Das ändert aber nichts daran, dass der reguläre Abrechnungszeitraum bis Oktober gegangen wäre.

Gruß Kerstin

 
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