Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fabiansmama am 29.09.2010, 11:25 Uhr

nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

Hallo,

für 2009 mußt du definitiv noch zahlen! Wir bekommen unsere Abrechnung für 2009 erst kurz vor Weihnachten diesen Jahres. Der Vermieter kann bis 31.12 des laufenden Jahres die Betriebskosten des Vorjahres anforden. Wie das bei anderen Abrechnungsintervallen aussieht, kann ich dir nicht sagen. Könnte sein, das du die paar Monate 2008 auch noch zahlen mußt, da wir ja jetzt erst September haben und das u.U. da ja auch diese 12monats Regel gilt, wenn du sie jetzt bekommen hast. Frag im Zweifel beim Mieterschutzbund oder so nach.

LG

 
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