Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 29.09.2010, 15:00 Uhr

Du must gar nichts bezahlen, der VM war zu spät dran.

Ab dem Tag des Abrechnungszeitraumendes muß der Vermieter spätestens nach einem Jahr die Betriebskostenabrechnung zukommen lassen um daraus noch Forderungen ableiten zu können (Ausnahme, er hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten).

LG ahm

 
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