Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 29.09.2010, 11:52 Uhr

nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

die abrechnung muss bis zum darauf folgenden Jahr, also 31.12. bei dir eingegangen sein... sonst verjährt es... das heißt 2008 ist verjährt...

 
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