Geschrieben von bobbelsche am 17.09.2008, 10:09 Uhr |
Scheidung und Lohnsteuerkarte
Hab da mal ne frage? und zwar beiScheidung und 2 Kindern. Hat dan jeder der Erwachsenen die Lohnsteuer 2 oder nur der bei dem die Kinder Leben und der andere ohne Kind dann die Lohnsteuer 1.Oder können jeweils beide die 2 und jeweils ein Kind drauf haben. Habe nehmlich diesbezüglich gerade Diskussionen mit meiner Nachbarin.
Danke schon mal
Re: Scheidung und Lohnsteuerkarte
Antwort von Möhrchen am 17.09.2008, 10:13 Uhr
Die 2 bekommt man nur auf Antrag (!) als ECHT AE...d.h. es darf keine andere erwachsene Person bei Dir gemeldet sein...dann gibts den Extra-Freibetrag. Sonst ist die 1 das Normale für beide.
Kinder bekommt jeder die Hälfte, sofern ausreichend Unterhalt gezahlt wird...sonst gibt´s woh auch ne Möglichkeit, die Kinder ganz auf eine Karte zu nehmen...
lg heike
Re: Scheidung und Lohnsteuerkarte
Antwort von bobbelsche am 17.09.2008, 10:17 Uhr
Ach!? das hab ich ja noch nie gehört. Danke!
Meine AE Kolleginnen verdienen nehmlich alle mit Lohnsteuer 2 das selbe wie ich mit Lohnsteuer 3.
Re: Scheidung und Lohnsteuerkarte
Antwort von Möhrchen am 17.09.2008, 10:20 Uhr
Naja, sie haben ja auch eine Familie zu ernähren - halt in eingeschränkter Variante...! Und für die 3 braucht man ja noch nicht einmal Kinder um den Vorteil zu haben...
Re: Scheidung und Lohnsteuerkarte
Antwort von vallie am 17.09.2008, 10:22 Uhr
"nehmlich" kann das bei gleichem gehalt und kirchenzugehörigkeit gar nicht sein.
www.gehaltsrechner.de
Re: Scheidung und Lohnsteuerkarte
Antwort von Möhrchen am 17.09.2008, 10:27 Uhr
*hust* das stimmt allerdings...die haben sicher brutto mehr oder halt keine Kirchensteuer andere KK...da muß man schon ganz genau vergleichen und zur 3 wäre es für mich z.B. noch mal ein deutlicher Schritt!!!
Re: Scheidung und Lohnsteuerkarte
Antwort von berita am 17.09.2008, 10:50 Uhr
Die 2 bekommt man nur, wenn die Kinder bei einem leben und sonst keine erwachsene Person, man also wirklich alleinerziehend ist. Das andere Elternteil hat die 1, wenn er nicht gerade noch andere Kinder hat, verheiratet ist.. Die 2 beinhaltet schlicht einen extra Freibetrag, so dass man ein wenig mehr in der Tasche hat, aber den Reibach macht man da nicht. Der Kinderfreibetrag wird normalerweise aufgeteilt, nur wenn der KV keinen Unterhalt bezahlt, kann er seinen Anspruch drauf verlieren.
LG
Re: Scheidung und Lohnsteuerkarte
Antwort von nociolla am 17.09.2008, 20:58 Uhr
nur mal theoretisch würden meine Mann und ich beide 2 bekommen wenn von den Zwillingen jeder bei einen von uns gemeldet ist ?
Danke
Anja
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