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Geschrieben von Kiwimama am 14.08.2008, 16:31 Uhr

Scheidungskosten

Hallo zusammen! Ist es immer so, dass derjenige, der die Scheidung einreicht, auch die Kosten trägt? Im konkreten Fall: ich lebe mit unseren 3 Kindern, mein zukünftiger Ex-Eheman ist ausgezogen, bekommt mit der neuen Freundin ein Baby. Ich habe keine eigenen Einkünfte, ausser Unterhaltszahlungen. Er will demnächst die Scheidung einreichen. Muss ich auch was bezahlen? Muss ich mir dann auch einen Anwalt nehmen?
Danke und liebe Grüße
Viktoria

 
10 Antworten:

Re: Scheidungskosten

Antwort von Iris71` am 14.08.2008, 17:13 Uhr

Ich musste damals( 2003) nichts bezahlen, ich bekam Prozeßkostenbeihilfe( Armenrecht oder so ähnlich) , habe den Antrag von meinem Anwalt bekommen, hab ihn ausgefüllt und ihm zurückgegeben, danach hab ich keinererlei Rechnungen erhalten.
Ich wurde nach dem Trennungsjahr geschieden, ohne was zahlen zu müssen...

LG Iris

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Re: Scheidungskostenu

Antwort von Carina+Eve am 14.08.2008, 17:45 Uhr

hallo

wenn du die scheidung einreichst kannst du pkh beantragen und mußt nichts zahlen,wenn er die scheidung einreicht muß er diese zahlen.
ich selber verdiene auch nicht viel hab die scheidung eingereich,bei uns läuft alles gut ab,wir machen eine einvernehmliche scheidung,d.h nur einer nimmt sich einen anwalt,so ist die scheidung auf jeden fall billiger,also wenn dein mann sie einreicht könnte er so günstiger wegkommen.

gruß carina

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Re: Scheidungskosten

Antwort von +emfut+ am 14.08.2008, 18:02 Uhr

Grundsätzlich bestehen die Scheidungskosten aus zwei Teilen: Den Anwaltskosten und den Gerichtskosten.

Die Anwaltskosten zahlt der, der von dem Anwalt vertreten wird.
Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.

Wenn Du kein Einkommen hast, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Dann zahlst Du für Anwalt UND Gericht nichts oder kannst es als Darlehen abstottern. Deswegen ist es für Dich u.U. tatsächlich günstiger, wenn Du einen Anwalt nimmst. Wenn Du keinen nimmst, kannst Du keine PKH beantragen und mußt die Gerichtskosten hälftig zahlen.

Außerdem würde ICH mich NIE ohne eigenen Anwalt scheiden lassen. Gebranntes Kind.....

Noch ein Vorteil, wenn beide einen Anwalt haben: Beim Gerichtstermin können dann beide auf den Einspruch verzichten und die Scheidung ist sofort rechtskräftig. Sonst dauert die Rechtskraft immer, bis das Urteil ausgefertigt und zugestellt ist.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Scheidungskosten

Antwort von Carina+Eve am 14.08.2008, 18:17 Uhr

hallo

es kann auch so auf rechtsmittel verzichtet werden dann wird ein 2 anwalt vom gericht hinzugeholt und der nimmt für diese zeit auch keine gebühren.
gerichtskosten,werden auch nur soweit ich weiß an den gehen der die scheidung einreicht so ist das zumindest bei meinem freund,er mußte diese zahlen.

gruß carina

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Re: Scheidungskosten

Antwort von Carina+Eve am 14.08.2008, 18:19 Uhr

und wenn vorher eh schon alles geklärt ist,d.h sorgerecht usw und es darum keine streitigkeiten gibt,kann man sich auch im guten scheiden lassen,warum soll man die kohle an die anwälte raushauen,aber leider gibt es viele fälle in denen es leider nicht so ist und wenn ich sehen was da an geld abgeht,oh oh.
bin froh das bei uns alles so läuft.

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Re: Scheidungskosten

Antwort von +emfut+ am 14.08.2008, 18:37 Uhr

Warum sollte ein zweiter Anwalt gleich bedeuten, daß die Scheidung "unfriedlich" ist?

Mir würde es dabei nicht darum gehen, auf Teufel komm raus eine feindliche Athmosphäre zu schaffen. Es geht doch nur darum, daß einer, der vom Fach und - weil meine Knete - auf MEINER Seite ist, auf die Vereinbarungen raufschaut.
Wenn das dann i.O. ist - super, dann wird es auch nicht teuer. Man zahlt ja nur für das, was strittig ist.

Manchmal denkt man ja, daß man um irgendeine Kleinigkeit keinen Kampf anfangen will, und nach langer Zeit stellt sich erst heraus, daß diese Kleinigkeit auf Dauer eine enorme Sprengkraft hat.

Schließlich lasse ich die Bremsen von meinem Auto auch nicht von irgendeinem dahergelaufenen Mensch reparieren, der irgendwann mal eine Mechanikerlehre gemacht hat und das Auto vorher und nachher nie mehr sieht.

Im übrigen ist dieses "Anwalt aus dem Flur greifen" umstritten. Nicht alle Anwälte machen das, und nicht alle Richter machen da mit. Die meisten Juristen, die ich kenne, halten das für standesrechtlich fragwürdig und raten auch generell davon ab. Der Straßen-Anwalt haftet nicht, wenn er "seinen" Mandanten falsch berät und sagt, er soll zustimmen, auch wenn das Urteil abslouter Mumpitz ist, und Vertetung ohne Gebühr ist eigentlich verboten.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Scheidungskosten

Antwort von Carina+Eve am 14.08.2008, 18:43 Uhr

wenn alles geklärt ist dann ist es doch eh wurscht ob die scheidung nun direkt rechtskräftig ist oder erst einen monat später.
in den meißten fällen geht es ja nur um die scheidung und sonst nichts,klar wenn ich jetzt probleme wegen sorgerecht hätte dann würden 2 anwälte anratsam sein,aber gott sei dank gibt es auch andere fälle in dene das nicht nötig ist und wenn man schonmal schlechte erfahrungen gemacht hat kann ich das sehr gut nachvollziehen.

gruß carina

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Re: Scheidungskosten

Antwort von asti_2 am 14.08.2008, 19:22 Uhr

Wir hatten 2003 nur einen Anwalt, nämlich den von meinem Exmann.
Da es eine einvernehmliche Scheidung war, war es auch kein Problem.

Gezahlt habe ich damals ca. 80 Euro ans Gericht. Anwaltskosten gingen zu Lasten meines Ex.

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Vericht auf Rechtsmittel spart Gerichtsgebühren...

Antwort von Möhrchen am 14.08.2008, 20:53 Uhr

da der Richter auch keine Begründung usw. ausfertigen muß! Der freut sich nämlich auch...

lg heike

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Re: Vericht auf Rechtsmittel spart Gerichtsgebühren...

Antwort von Carina+Eve am 14.08.2008, 21:01 Uhr

ja aber das weiß man halt vorher alles garnicht ist halt gut wenn man einen fähigen anwalt hat der einem sowas erklärt.
die frau meines freundes mußte bis jetzt nichts ans gericht zahlen,naja aber über sowas kann man sich ja auch einigen.

gruß carina

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