Alleinerziehend, na und?

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Was soll ich tun???

Thema: Was soll ich tun???

Ich hatte eine "Beziehung" mit einem alleinerziehenden Mann, der insgesammt 3 Kinder hat und für zwei muss er Unterhalt zahlen. Ich bin jetzt in der 6.SSW und als ich Ihm sagte das ich schwanger bin war er sehr erschrocken und wollte mich an diesem Abend sowieso verlassen. Ich habe mich nun entschieden das Kind zu bekommen obwohl ich eine dreijährige Tochter habe. Was soll ich nur tun beim Jugendamt??? Soll ich einen unbekannten Vater angeben oder den richtigen??? Alles Liebe Yvonne

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 20:19



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Den Richtigen....

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 20:20



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Ja aber kriege ich denn einen Pfennig wenn er schon für zwei zahlen muss??? Oder nur Unterhaltsvorschuss???

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 20:23



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wahrscheinlich nicht, aber du bist wenigstens ehrlich. natürlich gibst du den richtigen an....

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 20:27



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unterhaltsvorschuss und auf jeden fall den richtigen. schon allein dein kind hat ein recht auf den vater auch wenn er ein feigling ist, aber warts mal ab, viell. setzt sich der schock auch noch

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 20:39



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Vielleicht bekommst Du kein Geld... von ihm... sondern nur UVG... Aber bei Vater unbekannt bekommst Du glaub ich dann gar nichts. Und außerdem hats nichts mitm Geld zu tun.... Du mußt einfach Deinem Baby gegenüber von Anfang an ehrlich sein,...es soll nicht mit einer Lüge geboren werden... find ich. Geht die Überlegung nur wegen dem Geld oder auch deswegen weil Du mit dem Vater nichts mehr zu tun haben willst? Ich versteh Dich schon etwas, ich war auch soo gekränkt, daß ich die Überlegung oft hatte in der Schwangerschaft...aber ich hatte auch Angst, daß dann der Vater irgendwann da steht und sagt: ich bin der Vater von dem Kind von.... und wenn dann raus kommt, daß es nicht stimmt, daß Du den Vater nicht wußtest, kann man auch einige Probleme bekommen, hatt ich mal gelesen...lg

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 21:08



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angeben. (mit dem kind und dem vater)

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 22:04



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hey erstmal herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft !! an deiner stelle würde ich den richtigen vater angeben. warum auch nicht?? er war bei der zeugung ja auch dabei....finanziell macht es keinen unterschied,ob du unbekannt oder den richtigen-der net zahlen kann- angibst.uhs gibts in beiden fällen. ABER: dein kind hat auch erbansprüche. außerdem: ob das JA dir glaubt,dass du echt keine ahnung hast,wer der vater ist,ist ne andere sache. und wenn dann nachgewiesen wird,dass du wußtest,wer es ist,kriegst du echt ärger

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 22:22



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Das ist eine gute Frage. EIGENTLICH ist es ja vorerst "nur" Eine "Geldangelegenheit". Wenn du KEINEN angibst, zahlt Dir das JA den Unterhalt für´s Kind, zwar nicht in dem Maße, wie es der KV tun würde, aber immerhin! Gibst du ihn an, muss er zahlen (sofern er in der Lage ist). Möchte er denn GAR KEINEN Kontakt zu dem Kind?? Ich war mit meinem Ex auch schon auseinander, als unsere Tochter letztes Jahr im August zur Welt kam und er wollte auch, dass ich ihn angebe! Das ist eine "zwiespaltige" Entscheidung ... hmm... Denn, WENN du ihn als Vater eintragen lässt, hat er ja auch "Rechte" an dem Kind , das kommt ja auch noch hinzu ... je nachdem, was du möchtest! Möchtest du Kontakt zu ihm, gib ihn als Vater an und wenn Du keinen Kontakt möchtest, lass es oder trage ihn später ein (wenn´s geht). Warte erstmal, wie es sich alles entwickelt. Bis zu dem JA Termin sind´s ja noch n paar Wochen :) LG Svenja

Mitglied inaktiv - 14.08.2008, 00:42



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Ich danke Euch für die Nachrichten. Es ist wahrlich keine leichte Entscheidung, denn er will ja keinen Kontakt. Ich habe ja zum Glück noch ein wenig Zeit um diese Angelegenheit zu klären. Herzlichen Dank und alles Liebe wünscht Euch Vonny-josie

Mitglied inaktiv - 14.08.2008, 20:48