Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MuggelFuMama am 10.09.2013, 16:40 Uhr

@Ralph

Ich bin zwar nicht Ralph............

Es ist den JC sogar verboten worden von den jeweiligen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes!!!
Fakt ist,wenn aus dem Vertrag alle relevanten Daten zu erkennen sind MUSS die Behörde damit zufrieden sein!! Warum??
Weil kein Vermieter wissen MUSS,dass Du ALGII bekommst,denn viele Vermieter finden das nicht so witzig und lehnen dann ab (es gibt natürlich auch andere Vermieter)

Ich hab das gekasper mit meiner Behörde gleich damit unterbunden,dass ich das aktuelle Urteil unseres Bundeslandes (Hessen) an mein Schreiben angeheftet habe..............mit dem freundlichen Vermerk,*macht ihr mir nocheinmal Stress mit dem Vermieter, indem ihr mich auffordert eine Mietbescheinigung vorzulegen,dann kümmert sich mein Anwalt um Euch!! *

(dazu vielleicht als Info...........der alte Vermieter hat richtig Terror gemacht gegen mich und meine zwei kleinen Kinder,als er erfahren hat,dass ich für zwei Monate ALGII bekomme,weil die Behörde ihm das gesteckt hat mit dem,dass sie IHM die Mietbescheinigung geschickt haben,mit der Bitte um Unterschrift!!)
Im neuen Haus haben sie es dann versucht und sind von mir gleich mal zur Einhaltung MEINES Datenschutzes aufgefordert worden

LG

 
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