Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 09.09.2013, 20:17 Uhr

Bin nur kurz zuhause... Verständnisfrage...

Was genau meinst Du?

Es gibt meist ein Mietangebot, Exposée o.ä., wenn daraus die relevanten Daten hervorgehen, reicht das, um zu bescheinigen, daß die Miete angemessen ist. Ein nicht unterschriebener Mietvertrag geht auch.
Ist er unterschrieben, wird es heikel, wenn die Miete nicht angemessen ist.

Muß leider weg, lese nachher nach.

LG
Ralph

 
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