Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MuggelFuMama am 11.09.2013, 16:27 Uhr

@MuggelFuMama: Deine Behauptung in dieser Verallgemeinerung...

Hmmm,ich auf Kravall gebürstet??? Lieber Ralph,Du kennst mich furchtbar wenig,denn ich bin sicherlich vieles,aber nicht das von Dir vermutete

Ich bin durchaus auch beim Amt damals jemand gewesen,die sich vieles hat gefallen lassen,allerdings hat das sogar bei mir eine Grenze überschritten,als der Vermieter nach dieser besagten Aktion dann *auf Kravall* gebürstet meine Kinder angegriffen hat

Allerdings scheinst Du mich in meinem Post auch nicht ganz richtig verstanden zu haben!!! Natürlich gibt es Situationen,in denen eine solche Bescheinigung noch nötig ist.............aber eben nicht,wenn aus dem Vertrag ansich schon ALLE relevanten Daten zu erkennen sind!!

Nicht mehr und nicht weniger war meine Antwort

Eine Mietbescheinigung ist und bleibt das letzte Mittel des Amtes an nicht erkennbare Daten heranzukommen..............und bis zum letzten Möglichen,darf ich es somit auch verweigern

Übrigens durchaus nachzulesen im Netz!!

LG

 
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