Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von taram am 10.09.2013, 19:20 Uhr

@MuggelFuMama: Deine Behauptung in dieser Verallgemeinerung...

Genau um solch eine Fall handelt es sich bei dem Gerichtsurteil vom BSG - da hatte die Behörde erst schriftlich dann telefonisch mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen und genau das ist nicht rechtens.

Was Ralph schildert mit den "schweren Fällen" - kann ich durchaus nachvollziehen .

 
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