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Geschrieben von sunflame am 08.09.2013, 12:40 Uhr

Alleiniges Sorgerecht

Hallo zusammen,

Habe mit dem Vater meines Kindes immer wieder Ärger. Bin jetzt in der 32.ssw. Will auf jeden fall alleiniges Sorgerecht. Muss ich das extra beantragen? Oder hab ich das Sorgerecht n d Geburt automatisch?
Hat er als Vater dann trotzdem Rechte?

Lg

 
9 Antworten:

Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Pamo am 08.09.2013, 12:48 Uhr

Wenn ihr nicht verheiratet seid, bist du erst mal allein sorgeberechtigt.

Er kann es aber beantragen und wird es bekommen, wenn keine sehr guten Gründe dagegen sprechen.

Deswegen: Fälle die Entscheidungen sofort - bevor er es bekommt - wie bspw Umzüge etc.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von desireekk am 08.09.2013, 12:50 Uhr

Hallo,

zuallererst Mal hat das KIND Rechte.

Und das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, den auch beide Elternteile zu fördern haben.

Elternliche Sorge übst Du als Mutter (unverh.) erst Mal alleine aus.
Der Vater kann aber auf gemeinsame Elterliche Sorge klagen und dann ist es an Dir zu erklären, warum DAS dann gegen das Kindeswohl sein wollte.

Viele Grüße und alles Gute

Désirée

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Pamo am 08.09.2013, 12:55 Uhr

Huhu, desireekk, eine kleine Korrektur: Der KV muss gar nicht klagen, sondern kann das einfach beantragen. Wenn die KM begründete schriftliche Bedenken äußert, dann geht es erst vor Gericht - ansonsten ist die Erteilung der gemeinsamen Sorge eine Formalität.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von mf4 am 08.09.2013, 12:55 Uhr

Wie bereits geschrieben...
wenn unverheiratet hast du erstmal das alleinige SR
Ärger mit dem Ex ist nichts was es ihm untersagen würde Umgang zu haben oder das halbe SR zu bekommen.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Danyshope am 08.09.2013, 13:25 Uhr

Glücklicherweise haben Väter - auch unverheiratete, neben Pflichten inzwischen auch mehr rechte.

Ein Recht auf Umgang hat er in der Regel immer - ausser ein Gericht stellt fest das er dazu nicht taugt. Stress mit der Mutter ist dabei glücklicherweise aber völlig egal. Es geht um das Kidn, und das hat ein Recht auf BEIDE !!! Elternteile.

Gemeinsames Sorgerecht kann er nach der Geburt beantragen, und ich würde auch jedem Vater dem das Kind wichtig ist dazu raten. Glücklichwerweise bestimmt auch hier die Mutter heutzutage nicht mehr alleine. Nach der Geburt hast du es erst einmal alleine, da mußt du nichts beantragen.

Ansonsten sage ich es mal so, der Mann war dir irgendwann als Vater deines Kindes recht, sonst wärst du nicht schwanger bzw hättest entsprechend verhütet. Und er genauso. Also benehmt euch wie erwachsenen Menschen und regelt das ganze im Interesse des Kindes.

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Erst mal muss er rechtlich Vater sein, bevor er das SR beantragen kann...LG Schru

Antwort von Schru am 08.09.2013, 19:43 Uhr

xx

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Lena_1977 am 08.09.2013, 20:11 Uhr

Trenne eure Beziehung als Eltern/Paar von der Beziehung zwischen Vater & Kind.
Viele Rechte gibt es - Umgangsrecht, Erbschaftsrecht, Recht auf Kindesunterhalt - all das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

Das Sorgerecht brauchst du nur bei Konteneröffnungen, ggfls. bei der Einschulung, Kindergarten - wobei das häufig auch in die Alltagssorge fällt, gerade wenn es sich um öffentliche Einrichtungen handelt.

Natürlich kannst du das Sorgerecht verweigern - mußt dies dann aber beim Familienrichter begründen.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Ivette am 08.09.2013, 21:44 Uhr

Du hast das Sorgerecht alleine, wenn ihr nicht verheiratet seid! Auf jeden Fall sehr empfehlenswert, wenn es jetzt schon Stress gibt!
Ob der KV da noch was beantragt, oder nicht, steht auf einem anderen Blatt Und dann kannst du immer noch handeln...

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Antwort von LuciaMay am 11.09.2013, 11:11 Uhr

Wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht das Kindeswohl beeinträchtig, dann wird er das gemeinsame Sorgerecht auch durchsetzen können. Das gemeinsame Sorgerecht beeinhaltet auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. D.h. er kann dann über den Aufenthalt des Kindes mitbestimmen, also: er bestimmt auch Deinen Aufenthalt. Du kannst nicht mehr umziehen ohne seine Zustimmung und mußt bei einem Umzug mit Prozessen rechnen. Von daher ist es dir anzuraten, Dir jetzt zu überlegen, auch angesichts des drohenden Ärgers mit dem Mann, wo Du leben möchtest. Du wirst es später nicht mehr selbst entscheiden können. Vielleicht möchtest Du ganz weit wegziehen.... das Umgangsrecht hat sich in den letzten Jahren dahin geändert, daß die Väter ihre Babies gut zweimal die Woche für zwei Stunden sehen dürfen. Das ist, wenn die Beziehung schlecht ist, so ein Stress für Mutter und Kind, dass der Mutter sehr häufig vor Stress die Milch ausgeht und sie das Baby nicht mehr stillenkann. So ist es mir ergangen. Wenn die Väter wollen, und beide Éltern wohnen am gleichen Wohnort, sind auch zükünftig Wechselmodelle gegen den Willen der Mutter nicht ausgeschlossen. Ich würde sagen: lauf, so schnell Dich Deine Füße tragen..... Das Argument, Du möchtest Deinen Freundeskreis am Wohnort nicht verlieren, stellt sich meist ein paar Jahre nach der Geburt als nichtig heraus. Fast alle Bekannte, die Du in ein paar Jahren haben wirst, kommen durch Kontakte über die Kinder.

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