Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von banana77 am 07.01.2010, 13:03 Uhr

alleiniges Sorgerecht beantragen

Ich bin seit kurzem vom Vater meiner zwei (bald drei) Kinder getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Kinder wohnen bei mir.
Habe ich auch dann ein Recht auf Unterhalt, wenn wir weiter geteiltes Sorgerecht haben?
Und wenn ich das alleinige Sorgerecht beantragen will - wo mache ich das und was muss ich zuerst tun?
Was ist, wenn er sich weigert?
Danke für Eure Hilfe.

 
35 Antworten:

Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 13:05 Uhr

Warum willst du das halbe SR ihm jetzt nehmen? Das geht nur, wenn du eas echt "krasses" vorwerfen kannst und UH für die KInder bekommst du, wenn sie bei dir leben und das hat nix mit dem SR zu tun.

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von bobfahrer500 am 07.01.2010, 13:19 Uhr

Leg erst mal alle Karten auf den Tisch, was ist los bei euch?

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von banana77 am 07.01.2010, 13:20 Uhr

Hängt nur mit dem Unterhalt zusammen. Ich bin darauf angewiesen, und wenn er ums nichts hätte zahlen müssen, wenn wir geteiltes Sorgerecht haben...
Ich kenne mich ja auch nicht aus!

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 13:24 Uhr

Das SR hat NULL mit dem Unterhalt zu tun und wenn ihr geteiltes habt kannst du nicht zu 100% davon ausgehen, daß die KInder bei dir leben.
Ich denke man sollte schon wissen, was auf einen zukommt, wenn man Kinder mit wem bekommt und sich das SR teilt oder es allein hat.
Ich hatte immer das alleinige SR und das nicht aus Versehen.

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von bobfahrer500 am 07.01.2010, 13:26 Uhr

Also Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht sind komplett verschiedene Baustellen. Klar bekommen eure Kinder Unterhalt, es wird eine Umgangsvereinbarung vereinbart zB alle zwei WE von Freitag bis Sonntag und die Woche dazwischen noch ein Tag ohne Übernachtung. Das SR wird einem Elternteil nur entzogen wenn schrewiegende Gründe vorliegen.

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von banana77 am 07.01.2010, 13:28 Uhr

Zwei Kinder, eins unterwegs.
Er wohnt nach längerer Krise nun endgültig nicht mehr hier - habe ihn sozusagen rausgeschmissen, obwohl es ursprünglich seine Wohnung ist.
Ich möchte, dass er sich an den monatlichen Kosten (Kita, Essen, Wohnung,...) beteiligt, und zwar mit einem festen Betrag, mit dem ich rechnen kann. Es reicht im Moment hinten und vorne nicht, er (selbstst.) sagt immer nur, er hat ja selber nichts und muss nun auch noch eine eigene Wohnung zahlen uswusw.
Ich habe gerade mein Studium fertig und mit dem dicken Bauch erstmal keine Aussicht auf einen Job. Habe zu viele Ersparnisse (die eigentlich für die Ausbildung der Kinder gedacht waren), und bekomme deshalb kein Hartz4.

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von vallie am 07.01.2010, 13:30 Uhr

aber wie möchtest du einem nackerten in die tasche langen??? bzw was möchtest du dann hervorziehen?

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von bobfahrer500 am 07.01.2010, 13:31 Uhr

Er wird seine Einnahmen offen legen müssen - aber erkläre doch warum er deswegen das SR verlieren soll?

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 13:33 Uhr

Er muß deine Wohnung usw. nicht finanzieren. Wenn du so viel Kohl auf der hohen Kante hast, daß du kein H4 bekommst dann wirst du wohl davon leben müssen. Ist nicht böse gemeint sondern die Realität.
Du bekommst Unterhalt aber mehr muß er dir nicht zahlen. Ob er UH zahlen kann oder nicht mußt du vom JA überprüfen lassen.

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natürlich Kohle nicht Kohl ;o)

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 13:34 Uhr

oT

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von banana77 am 07.01.2010, 13:36 Uhr

Mein Fehler, ich dachte: Unterhalt bekommt der, der das Sorgerecht hat.
Gut, ein wenig schlauer bin ich jetzt schon!
Das die Kinder bei mir leben sollen, ist bereits geregelt (anders auch gar nicht möglich wg. Wohn- und Arbeitssituation), auch wann u. wie oft er sich kümmert. Nur das finanzielle eben nicht, und er legt seine Verhältnisse eben nicht offen.

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Re: natürlich Kohle nicht Kohl ;o)

Antwort von bobfahrer500 am 07.01.2010, 13:37 Uhr

....war da der Wunsch der Vater des Gedanken weil du unter Kohl noch mehr Kohle hattest???

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Re: alleiniges Sorgerecht beantragen

Antwort von CarmenOma am 07.01.2010, 13:38 Uhr

Wenn er seine ganzen Einnahmen offen legt (das muss er) weiß man was er zahlen kann. An der Miete muss er sich nicht beteiligen - auch nicht an den Kindergartenkosten. Du hast die Kinder, bekommst dafür Unterhalt - der rest ist dein Bier. Ist hart - ist aber so.

Warum willst du das alleinige Sorgerecht? Für 2 Kinder habe ich es auch - da wollte der Vater das Sorgerecht nicht (traurig aber wahr - und mit dem kerl war ich verheiratet....) und für meinen dritten da habe ich mit dem Vater das sorgerecht. Wir haben uns - ja nicht im guten getrennt aber waren uns einig - als Paar passen wir nicht - als Eltern müssen wir passen. Und das funktioniertrecht gut. Man darf bein Gespräche über die Kinder nur nicht vergessen, dass man wirklich nur etwas wegen der Kinder bespricht und nicht den unmut aus der Beziehung mit hineinlaufe lassen. Ist verdammt schwer - mit bissi selbstbeherrschung klappt das gut ;-)
LG Carmen

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Re: natürlich Kohle nicht Kohl ;o)

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 13:40 Uhr

Ja genau... ich vergrabe meine dicke Kohle generell unter dem Kohl... im Beet schaut eh keiner nach tja wäre die Bananen-Kohle auch da würde die Arge nichts finden.

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Re: natürlich Kohle nicht Kohl ;o)

Antwort von banana77 am 07.01.2010, 13:41 Uhr

nee, da war ich noch in der Schule...

Ich lebe ja auch von den Ersparnissen, aber die sind eben ruckzuck weg, wenn ich ALLES davon zahle. Und wie gesagt, eigentlich sollte die Kohle eben irgendwann in die Ausbildung der drei Kleinen gesteckt werden, und nicht komplett die nächsten zwei, drei Jahre für Windeln und Brötchen (oder von mir aus auch Schwarzbrot) drauf gehen...

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nach wie vor

Antwort von vallie am 07.01.2010, 13:42 Uhr

wenn er für 3 kinder unterhaltspflichtig ist, wird für die mutter an trennungsunterhalt nicht viel rausschauen....wenn er schon JETZT gejammert hat....subjektive meinung....

über das sorgerecht braucht man gar nicht diskutieren.

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Re: natürlich Kohle nicht Kohl ;o)

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 13:44 Uhr

So ises... wenn du nur noch so viel Kohle hast wie du für die Arge haben darfst bekommst du auch H4. Wenn du soe viel hast, daß du 2-3 Jahre davon leben kannst dann stehst du finanziell besser da als fast alle hier.

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wer redet von Trennungsunterhalt?

Antwort von bobcat am 07.01.2010, 14:11 Uhr

Hallo,

sie hat nur nach einem Beitrag von ihm gefragt. Ich verstehe es so, dass sie Kindesunterhalt möchte. Und darauf hat sie Anspruch, da soll er mal in die Hufe kommen...

LG,
bobcat

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Re: wer redet von Trennungsunterhalt?

Antwort von Dinchen16012009 am 07.01.2010, 14:15 Uhr

Nee, Sie schrieb:

Ich möchte, dass er sich an den monatlichen Kosten (Kita, Essen, Wohnung,...) beteiligt, und zwar mit einem festen Betrag, mit dem ich rechnen kann. Es reicht im Moment hinten und vorne nicht, er (selbstst.) sagt immer nur, er hat ja selber nichts und muss nun auch noch eine eigene Wohnung zahlen uswusw.

Und das ist ja wohl nicht drin.
Ausser vielleicht Kindesunterhalt.

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Re: wer redet von Trennungsunterhalt?

Antwort von Tachpost am 07.01.2010, 14:17 Uhr

Wenn er seine Finanzen nicht offenlegen will,dann würde ich den Weg übers Jugendamt wählen,oder Anwalt,dann wird er aufgefordert dies zu tun,und dann wird Dein Unterhalt errechnet.

Gruß
Birgit

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Re: wer redet von Trennungsunterhalt?

Antwort von +emfut+ am 07.01.2010, 14:20 Uhr

Na ja, was ist denn Kindesunterhalt anderes als eine festgelegte Beteiligung des Zahlenden an den Kosten, die Kinder nun mal verursachen?

Apropos Kindergarten: Da kann er sehr wohl - über den Unterhalt hinaus - zur Zahlung herangezogen werden - siehe Fred unten. Wobei auch die Frage zu stellen ist, inwieweit ohne Einkommen Gebühren zu zahlen sind - aber das ist regional sehr unterschiedlich.

Und dann noch eine Warnung an den Ex, auch wenn er hier wohl nicht liest: Wenn er mit MV steht (weil seine Wohnung) und sie kann/will die Miete nicht zahlen, dann hängt er drin - Kindesunterhalt hin oder her.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: wer redet von Trennungsunterhalt?

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 15:53 Uhr

Ich nehme mal an sie warf ihn nicht nru raus sondern hat ihn auch aus dem Mietvertrag raus... sonst wärs dumm, auch wenn sie mal zur Arge muß. Die wollen ja den Vertrag sehen.

Was die Befreiung von Betreuungskosten angeht wollen die auch was sehen und kein H4 weil zu viel Kohle auf der hohen Kante ist sicher kein Grund für eine Befreiung

Wenn er Unterhalt für die 3 Kinder + Unterhalt für sie + noch was extra, Betreuungskosten usw. leisten kann dann würde ich sagen... hat er ihr ne menge Kohle verschwiegen... er hat ja selbst kaum genug (ich wein gleich).

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Unterhalt

Antwort von Jeanette40 am 07.01.2010, 18:06 Uhr

Dass Sorgerecht und Unterhalt zwei Paar Schuhe sind, hat man dir hier hinreichend erklärt. Der Kindsvater ist zum Unterhalt verpflichtet. Wenn er den nicht leisten kann, solltest du doch im Normfall staatliche Hilfe in Form von Unterhaltsvorschuß bekommen. Das ist ja dann immerhin schon mal was. Soweit ich weiß (steinigt mich nicht, wenn die Info falsch ist, ich hab das nie in Anspruch nehmen müssen), hat der Anspruch darauf nichts damit zu tun, ob du ausreichend Ersparnisse hast. Deswegen schließe ich mich Tachpost an und rate ich dir, schleunigst einen Termin beim Jugendamt zu vereinbaren. Dort wird ausgerechnet, wieviel der Vater für die Kinder bezahlen muss.

Mein Sohn ist jetzt 15 und wir haben seit der Trennung vor 9 Jahren gemeinsames Sorgerecht. Damals musste ich noch extra mit dem Vater zum Jugendamt marschieren und dafür unterschreiben, da wir nicht verheiratet waren. Ich habe das nie bereut, allerdings auch nicht den nochmaligen Gang zum Jugendamt vor 2 Jahren wegen einer Beistandschaft. Seitdem kümmern die sich um eventuelle Erhöhungen und schreiben dann beide Parteien an und ich muss mich mit ihm nicht mehr auseinandersetzen, was jetzt richtig ist oder nicht.

Gruß

J.

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aber... ???

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 18:24 Uhr

Dachte auch warum sollte es was mit ihrer Kohle zu tun haben aber...
man muß doch nachweisen, daß man ohne UHV nicht leben kann und wenn meinen H4-Bescheid vorweisen kann (der ja verlangt würde), weil man dickes Konto hat dann VERMUTE ich gibts auch kein UHV.
*reine Mutmaßung*

Zum JA muß sie sowieso wegen UH und da wird sie die INfo dann bekommen wie zu verfahren ist.

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Re: aber... ???

Antwort von +emfut+ am 07.01.2010, 18:28 Uhr

Quatsch. Man muß niemalsnicht nachweisen, daß man ohne UHV nicht leben kann.

Ich habe auch schon UHV bekommen, als ich noch fett verdient habe, damals sogar noch für beide Kinder - das ist einkommensunabhängig (also unabhängig vom Einkommen des Empfängers).

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aso

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 18:30 Uhr

Hm... wenn du das sagst, hatte ja auch mal UHV ist aber Jahre her. Dann ist die Lage ja ganz anders also bekäme sie ja dann wenigstens UHV.

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trennung was nun?

Antwort von Ginaundcarry1105 am 07.01.2010, 19:23 Uhr

Hallo,

ich muss mir meinen Frust mal von der Seele schreiben.
Mein Freund und ich haben einen gemeinsamen Sohn, wohnen aber nicht mehr zusammen, deswegen bin ich alleinerziehend. Wir hatten uns schon einmal getrennt als ich noch schwanger war aber wir haben wieder zueinander gefunden, nicht nur wegen des Kindes sondern auch weil wir gemerkt haben das wir uns doch noch lieben. das ist jetzt genau 1 jahr her...
Heute hat es aber richtig geknallt und ich habe ihn aus meiner Wohnung geworfen. Er braucht nun wirklich nicht viel zu tun, ich kümmere mich den ganzen Tag alleine um den kleinen weil er arbeiten ist, ist auch ok. Dann kommt er von der Arbeit zu uns ...und ich bin noch so nett und habe ihm etwas zu essen gemacht! Ich habe ihn gefragt, ob er den Kurzen nicht mit zu ihm nach Hause nehmen will, nur so 1-2 Std. wollte mal nur ein wenig Zeit für mich haben und außerdem haben seine Eltern ihn auch schon ein paar wochen nicht gesehen, habe das nur nett gemeint. Seine Antwort" Das passt mir heut aber gar nicht"
ich frage ihn warum, ob er was vor hat oder so, da sagt er" nee, aber morgen würde es mir aber besser passen"! Ich müsste das schon mal vorher mit ihm abklären hat er gesagt.... Da bin ich total ausgerastet und habe ihm seine Klamotten vor die Füsse geworfen und habe ihm den Hausschlüssel abgenommen. Jetzt hat es mir aber echt gereicht! Er kümmert sich überhaupt nicht um seinen Sohn, denkt wenn er einmal am Tag zu uns kommt für 2-3 Std. hat er seine Vaterpflichten erfüllt. Ich mache alles alleine da kaann er doch seinen Sohn mal ein paar std. nehmen oder? Wie seht ihr denn das, oder habe ich zu heftig reagiert?

Sorry, ist ganz schön lang geworden aber das musste mal raus

Lieben gruß Dana

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Neuer Thread

Antwort von Jeanette40 am 07.01.2010, 19:40 Uhr

Hi Dana,

ich fände es aber der Übersicht halber etwas praktischer, wenn du einen neuen Thread eröffnest ;-).

Hier trotzdem meine Kurzmeinung. Wenn dein Freund täglich 2 bis 3 Stunden seinen Vaterpflichten nachkommt, hat dein Kind mit Sicherheit mehr vom Vater als einige andere Kinder (auch in "intakten" Familien). Ich bin generell ein Freund von Absprachen und hätte mich in der von dir geschilderten Situation vielleicht auch überrumpelt gefühlt. Ohne jetzt mehr Infos von dir zu haben, finde ich deine Reaktion ziemlich heftig. Vielleicht solltest du für dich selber mal überlegen, wie deine Gefühlswelt überhaupt aussieht und ob die Situation für dich nicht vielleicht nur ein "Aufhänger" war, um dich von ihm abzugrenzen?

Gruß

J.

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hab dir mal oben einen neuen aufgemacht OKAY?

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 19:45 Uhr

Sonst geht deine Frage unter bzw. wird übersehen.
lG mf4

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Re: trennung was nun?

Antwort von bobfahrer500 am 07.01.2010, 20:46 Uhr

Da hat er aber schon recht das ihr euch absprechen müßt.

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Re: trennung was nun?

Antwort von Ginaundcarry1105 am 07.01.2010, 21:50 Uhr

Das ist ja richtig, man muß sich schon absprechen und wenn es auch um etwas
wichtiges geht dann machen wir das auch. Es ist nur so, wir sind beide Eltern und nicht nur ich alleine... ich bin Jeden Tag rund um die Uhr für den kleinen da, da kann ich doch mal erwarten das er ihn auch mal spontan nimmt. Er kümmert sich sonst auch nicht besonders viel und an den wochenenden wo er Zeit hat, geht er lieber zu seinem Kumpel was trinken... Er hat doch keine Ahnung was vater sein bedeudet, er war in den 6 Monaten die der kleine alt ist, noch nie mit ihm alleine spatzieren oder hat ihn gefüttert oder ist mal Nachts aufgestanden. Alles habe ich gemacht...

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Re: aber... ???

Antwort von Sabri am 07.01.2010, 22:55 Uhr

Das stimmt nicht immer. Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss, weil mein Einkommen mehr als dreimal so hoch ist wie das des KV.
Gruß, Sabri

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Re: aber... ???

Antwort von +emfut+ am 07.01.2010, 23:28 Uhr

Hm, das hat niemanden daran gehindert, mir UHV zu zahlen. Der KV hatte kein Einkommen, meines war also definitiv mehr als drei Mal so hoch wie seines. Da er vorher auch arbeitslos war - selbstverständlich ohne Bezüge - hatte ich nachher also brutto mehr Geld als vorher. Gut, der Steuerklassenwechsel hat das dann wieder weggefressen, aber dafür war ich ja dann auch einen Kostenfaktor - den Mann - los *höhö*.

Ich mußte mein Einkommen nicht mal angeben - und bis heute wurde von der UHV-Kasse nie nach meinem Einkommen gefragt. Keine Ahnung, ob das AA oder die ARGE der UHV-Kasse mitgelteilt haben, daß ich zuerst ALG1 bekam und jetzt sogar ALG2 beziehe. Tatsache ist aber, daß in dem UHV-Antrag nach meinem Einkommen nicht gefragt wurde - nur nach dem des KV. Ich muß nur jedes Jahr erneut angeben, ob er inzwischen zahlt. Wenn ich ab morgen als Nacktmodell tausend Euro pro Stunde verdiene, bekommen die das gar nicht mit - wird nie abgefragt.

Mir wurde immer gesagt, daß der Mann ja auch unabhängig vom Einkommen der Frau zur Zahlung verpflichtet ist.

Je nun, der UHV für Fumi ist ja eh schon weg, der für Temi läuft demnächst aus, insofern komme ich nie wieder in die Verlegenheit, mich mit sowas herumschlagen zu müssen - es sei denn, mein Ex stirbt, wie ich heute gelernt habe, aber das wünsche ich ihm wirklich nicht.

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Re: aber... ???

Antwort von Sabri am 07.01.2010, 23:46 Uhr

Mein Ex bekam damals, als ich es einmal probiert habe, Unterhaltsvorschuss zu bekommen irgendwas zwischen 600-800 Euro Krankengeld. Da ist es kein Kunststück, dreimal so viel zu verdienen. Es gibt wohl einen Paragrafen, der besagt, dass Unterhalt und damit auch Unterhaltsvorschuss verhältnismäßig sein muss. Ich wurde jedenfalls befragt.
Gruß, Sabri

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Re: aber... ???

Antwort von Curly-Cat am 07.01.2010, 23:50 Uhr

Ich kanns mir auch nur schwer vorstellen, wurde auch nie befragt, aber der Vater meiner Tochter hat gar kein Einkommen, ich dagegen schon. UHV habe ich dennoch in voller Höhe die ganzen 72 Monate bekommen.

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