Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Einstein-Mama am 07.01.2010, 9:36 Uhr

Update

berkel lenkt ein. wir haben heute einen termin bei der psych. beratungsstelle.
er möchte nun die meinung der fachkräfte hören, was für die kinder momentan das beste ist.
ich habe mich darauf geeinigt. ich gehe auch gerne auf ihn zu, was den wohnort betrifft.. es MUß vorerst nicht die stadt sein, auch wenn es sich in ein paar jahren genau dorthin verlagern wird. dann zieh ich eben nochmal um (man weiß es nie was die zukunft bringt).
ich kann mich an den gedanken gewöhnen weiter auf dem land zu bleiben.
für meine kinder wäre es sicher momentan auch besser, wegen der freunde etc.
ich fühle mich gerade etwas besser, da ich einfach davon ausgehe, dass auch er wirklich nur das beste für die beiden will.
nur an der geeigneten wohnung wird es mangeln, befürchte ich.

so, nun termine abwarten und ruhig bleiben.

 
37 Antworten:

Re: Update

Antwort von vallie am 07.01.2010, 9:41 Uhr

wäre er dann damit einverstanden und würde auch umziehen? oder will er weiterhin das haus halten?

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Re: Update

Antwort von Curly-Cat am 07.01.2010, 9:44 Uhr

Das hört sich jetzt aber gut an, ich wünsche Euch besonders den Kindern, dass der Termin eine gute Einigung bringt!

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Re: Update

Antwort von Möhrchen am 07.01.2010, 9:48 Uhr

Guten Morgen,

das hört sich gut an! Hat ihn sicher etwas Überwindung gekostet - aber für die Kids wird es sich lohnen.

Ich drück euch die Daumen, daß ihr die beste Lösung für die Kids findet!

Und alles andere wie weitere Umzüge usw. - da hast Du recht...es kommt sooft anders, als man denkt...immer einen Schritt nach dem anderen erst mal.

lg heike

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Re: Update

Antwort von Collie78 am 07.01.2010, 10:15 Uhr

Guten Morgen,

ich drücke auch die Daumen, das ihr für euch alle die beste Lösung findet.

Lg Collie

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Re: Update

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 10:20 Uhr

Das klingt gut und ich wünsche euch, daß das alles gut klappt, so wie es für ALLE gut ist. Drücke die Daumen für eine Wohnung und für die Kids freue ich mich besonders, denn sie können bleiben wo sie ihr Umfeld haben.
lG mf4

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Re: Update

Antwort von Einstein-Mama am 07.01.2010, 10:22 Uhr

hab auch gerade den traum an wohnung gefunden.
allerdings ist der preis sehr heiß.

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Re: Update

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 10:25 Uhr

Träume sind leider selten easy zu haben das wär ja dann auch zu schön um wahr zu sein.

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was wäre eigentlich

Antwort von Einstein-Mama am 07.01.2010, 10:36 Uhr

wenn die kinder tatsächlich für ihre gewohnte umgebung und für berkel entscheiden?
gesetzt der fall ich stimme dem zu (was mir das herz bricht)
habe nachgedacht, dass es vorerst und im ersten schock tatsächlich vielleicht eventuell besser wäre, ich gehe alleine.
ich sehe aber eben die zukunft und weiß, dass sie irgendwann doch zu mir wollen würden.
hab ich sie dann verloren?
müßte ich dann tatsächlich immer anfragen wenn ich sie sehen will?
kann man wirklich eine 50/50 einigung haben? ist das nicht der finanzielle supergau dann?
ich denke bei diesen überlegungen einschließlich an meine kinder, nicht an meine bedürnisse.
möchte aber keines falls den falschen schritt tun und sie dabei verlieren.

wenn man den ganzen tag grübelt, wird man irgendwann irre. mein problem ist echt die schwiegermutter. vor berkel habe ich keine angst, aber der einfluss dieser frau ist nicht zu verachten.
auch wenn ich weiß dass paul in spätestens 2 jahren die nase vollhaben wird und die oma ihn bereits jetzt nervt, habe ich angst ihn irgendwie dadurch zu verlieren.

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Re: was wäre eigentlich

Antwort von Curly-Cat am 07.01.2010, 10:43 Uhr

Habe einfach Vertrauen in Deine Kinder, das ist das Wichtigeste und noch ist ja gar nicht klar, ob sie sich überhaupt entscheiden müssen. Du solltest erstmal abwarten, was bei dem Gespräch rumkommt!

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Re: was wäre eigentlich

Antwort von vallie am 07.01.2010, 10:46 Uhr

ihr müßt halt absprachen treffen und euch beide daran halten, dann wirst du nicht betteln müssen. im falle einer trennung finde ich diese 50/50 möglichkeit die beste, allerdings sind psychologen wohl der meinung, daß sich die kinder nirgends zuhause fühlen. hab da letztens mit kieselchen drüber gesprochen.

der finanzielle supergau? für dich? wenn du bei deiner tz bleibst und auch noch schulden abzahlen mußt, wirst du unter dem selbstbehalt bleiben und nichts zahlen müssen.

wenn paul mit 12 zu dir will, kann er das auf jeden fall durchsetzen.
die betreuung von oma wird mit der zeit aber auch immer weniger werden.
sobald er auf dem gym ist, braucht er nachmittags niemanden mehr....

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Re: was wäre eigentlich

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 10:48 Uhr

Ich weiß es leider nicht, was dann wäre.
Meine Kinder sehen ihren Papa eigentlich immer, wenn er nachfragt, betteln muß er nicht und wenn ich mal absage dann einfach,w eil wir verplant sind und das findet er nicht schlimm. Betteln fände ich auch schlimm, so sollte es aber nicht sein.

50/50 klingt ansich nicht schlecht, wenn beide das ermöglichen können. Jeder hat die selbe Verantwortung und jeder kann sie auch mal beruhigt abgeben.

Das finanzielle kann ich mir nicht vorstellen, denn ich könnte z.B. meine Wohnung nicht finanzieren, wenn ich auf Unterhalt verzichten würde. Ich weiß nichtmal wie das wäre mit ALG2, ob man dann auch nur halbe Stütze für die Kinder bekommt, da sie ja nur "halb" da leben

Ich hab mir am Anfang Gedanken gemacht, obwohl die Kinder nur bei mir leben. Immerhin ist man dann Alltags-Mutter und die die früh die Kinder raus jagt, die die mal meckert und der andere Elterteil der entspannte am WE.
Inziwschen mach ich mir weniger einen Kopf um sowas, denn ich weiß, daß der andere Elternteil eindeutig die schlechteren Karten hat.

Ob meine Kinder sich jemals dafür entscheiden würden zu Papa zu gehen weiß ich nicht. Sie lieben uns beide, umgekehrt auch und deshalb wäre eine Entscheidung immer schlimm für sie.
Ich hoffe einfach, daß es noch ganz ganz lange so klappt wie jetzt, daß sie gern hier sind, gern zum Papa gehrn, gern zurück kommen.

Da meine Ex-Schwiegermutter weit weg ist muß ich mich mit ihr nicht auseindersetzen. Sie ist als Omi okay aber Einfluß auf unser Leben oder gar die Erziehung der Kinder würde ich nicht dulden.

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Re: was wäre eigentlich

Antwort von Sidney+BriBri am 07.01.2010, 10:51 Uhr

Hallo EM,

erstmal willkommen hier.
Im Gegensatz zum Aktuell herrscht hier kein Zickenterror.

Zweitens hast du ja geschrieben, du hast schon 2 Jahre mit dem Entschluss gehadert, dich zu trennen bzw. hast versucht daran zu arbeiten.
Natürlich brechen jetzt unheimlich viele Fragen auf dich ein und machen das ganze total unobjektiv und die Gedanken wischi waschi.

Wenn möglich, versuche deine Gedanken zu ordnen und schreib dir eine Liste mit den Fragen auf. Du kannst bestimmt einige Fragen mit dem Jugendamt oder so klären, hast hier ja auch schon einige gute Freundinnen (denke da z.B. an Vallie), die dir helfen können und auch uns alle hier.
Und das ein oder andere Gespräch mit dem Vater werden wohl auch noch drin sein.

Wähle dir verschiedene Lösungswege aus, Weg a und Weg b und sieh was realisierbarer ist bzw. angenehmer für dich und die Kids.

Gerade wegen der Schwiegermutter, vor der du dich etwas "fürchtest" solltest du nicht überstürzt handeln und deine Rechten (und Pflichten) genau überprüfen und kennen. Eine Schwiegermutter wird dir nichts anhaben können wenn du den korrekten Weg gehst.

Ich wünsche dir in diesem Gefühls- und Gedankenchaos viel Kraft.
Und denk dran, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird..

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allerdings

Antwort von vallie am 07.01.2010, 11:20 Uhr

weiß ich nicht, wie das mit der erhöhten erwerbsobliegenheit ist, WENN du unterhaltsverpflichtet sein solltest.
wenn ihr aber tatsächlich auf 50/50 kommt, wär ja keiner unterhaltsverplichtet und kindergeld könntet ihr teilen....
somit wäre finanziell alles cremig.

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Re: allerdings

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 11:38 Uhr

Sagt mal... was verdient ihr denn TZ
Nur TZ und dann ohne Unterhalt leben können und aufs halbe Kindegeld verzichten, Wohnung zahlen, Schulden abzahlen usw.
wie macht man denn das?
Ich bin grad echt geplättet. Hier verdient eine AE-Mama in Vollzeit so wenig, daß sie mit UH und KG (wenn überhaupt) grad über Runden kommt. Ich kenne hier in der Region im Bekanntenkreis KEINEN AE der ohne H4 klar kommt

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Re: allerdings

Antwort von vallie am 07.01.2010, 11:44 Uhr

wir wohnen in bayern, kerstin, da sind die gehälter etwas höher.
leider auch die mieten, zumindest in münchen. in der einsteingegend ist es dahingehend auch günstiger!

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Re: allerdings

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 11:58 Uhr

Ich habs geahnt... und was tut mein Ex... wollte nach M ziehen und nu bei mir um die Ecke

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Re: allerdings

Antwort von vallie am 07.01.2010, 11:59 Uhr

ja genau, wollt ich gestern schon fragen, was ist denn daraus geworden?

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Re: was wäre eigentlich

Antwort von Nathalik am 07.01.2010, 12:02 Uhr

Einsteinmama, d.h. Euer Rendezvous im Schnee fällt damit jetzt auch flach?
...hatte heut nacht ungläubig nachgelesen....


(kann man PNs "unbesehen" senden?)

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Re: allerdings

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 12:04 Uhr

Seine Eltern leben ja als Pendler hauptsächlich in M.
Er hatte wohl 2 recht gute Jobs in Aussicht.
Aber... er will niemals, für nix und niemanden auf seinen Standard (der ihm jederzeit zusteht meint er) verzichten also muß er Lohn so hoch sein, daß er sich eien Wohnung in M, seine jetzige hier um die Kinder zu sehen, das Auto samt Fahrkosten leisten kann...
Aber... ich bin mir nicht sicher, ob nicht noch andere Gründe da mitspielen oder es ganz anders war

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nathalik

Antwort von Einstein-Mama am 07.01.2010, 12:10 Uhr

wenns möglich ist komm ich alleine?
ich habe bisher auch alles alleine gemacht (also alleine meine ich ihn dem fall mit den kindern nur ohne berkel)

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Re: allerdings

Antwort von Einstein-Mama am 07.01.2010, 12:12 Uhr

und wie verteilt sich die steuerklasse?
da liegt mein problem. so wie jetzt komm ich nicht mal alleine klar

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Re: allerdings

Antwort von vallie am 07.01.2010, 12:26 Uhr

berkel 1 und du 1.
jetzt bist du in der 5. soll ich es dir ausrechnen, herzblatt?

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Re: allerdings

Antwort von vallie am 07.01.2010, 12:31 Uhr

oder ihr habt beide 2, ae mit kind, könnte auch sein, weiß ich aber nicht, dann hast du bissi mehr.
weniger als 1 auf keinen fall!!!

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Re: allerdings

Antwort von Curly-Cat am 07.01.2010, 12:35 Uhr

Wenn die Kinder bei beiden Elternteilen gemeldet sind, bekommt der die II, der auch das Kindergeld erhält, der andere die I.

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Re: allerdings

Antwort von vallie am 07.01.2010, 12:36 Uhr

na da wird es dann wieder gerangel um das geben.
theoretisch kann man das bei 2 kindern ja auch splitten...???

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Leena?

Antwort von Curly-Cat am 07.01.2010, 12:40 Uhr

Das weiß ich dann auch nicht, aber vielleicht könnte Leena uns das sagen?

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KG splitten

Antwort von mamafürvier am 07.01.2010, 12:40 Uhr

Eigentlich ist das garnicht so easy habe ich eben erfahren.
Wollte das KG für den Großen auf sein Konto und das der beiden Kleinen auf meins. KG-Kasse sagte mir splitten ginge nur, wenn das Kind wo anders wohnen würde. Also wäre das nur ne Option, wenn die Kinder jemweils auch geteilt 1 bei ihm und 1 bei ihr gemeldet wären.
Zumindest war das, was ich von der KG-Kasse zu hören bekam.

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Re: KG splitten

Antwort von vallie am 07.01.2010, 12:44 Uhr

na DAS wäre ja dann bei einstein theoretisch auch möglich.
sind ja auch nur ein paar nutscherl unterschied, das macht das kraut dann auch nicht fett.

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Re: allerdings

Antwort von Einstein-Mama am 07.01.2010, 13:14 Uhr

rechne mal.
mein brutto ist bei ca 1400, momentanes netto mit der 5 ist ca 750 bis 800 euro.

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Re: allerdings

Antwort von vallie am 07.01.2010, 13:18 Uhr

1034€ in der 1, 1058€ in der 2.
ich hab dich mal aus der kirche genommen.
aber mit zuschlägen hattest du doch viel mehr!!!!????

das ist in der tat nicht viel....

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Re: allerdings

Antwort von Einstein-Mama am 07.01.2010, 13:46 Uhr

laut kollegin (ae mit 1 kind) hat sie mit der 2 1200 netto, weiß jetzt aber nicht ob mit kindergeld, oder ohne.

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Wegen der Schwiegermutter...

Antwort von oma am 07.01.2010, 13:50 Uhr

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du meinst, dass dein Mann wegen der gesicherten Betreuung - eben auch durch deine SM - die besseren Karten hat oder ob deine Jungs die Oma dir vorziehen könnten.

Falls du letztes meinst: NIE UND NIMMER! Ich weiß, dass die Kinder wegen eurer komplizierten Arbeitszeiten bisher auch oft von den Großeltern betreut wurden. So ist es ja auch bei uns, von Anfang an. Meine Enkelkinder lieben uns und die anderen Großeltern wirklich abgöttisch, aber das hat mit der Liebe zu ihrer Mutter nicht das Geringste zu tun! Diese ist und bleibt immer die Nummer 1! Liebevolle Großeltern sind eine wunderbare Bereicherung für Kinder, aber niemals vollwertiger Ersatz für die Eltern!

Ansonsten: Du wirst es wahrscheinlich nicht glauben, aber ich hab geheult, als ich deine ersten Beiträge bezüglich der bevorstehenden Trennung gelesen habe :o(. Keine Ahnung, warum, eigentlich rasseln wir ja eher immer aneinander. Es tut mir furchtbar leid für dich, die Kinder, aber auch für deinen Mann und sogar für die Großeltern. Wenn Eltern sich trennen, betrifft es halt nicht mehr nur einfach ein Paar. Vermutlich hat es auch Ängste in mir geweckt, was passieren würde, wenn unsere Schwiegertochter sich trennen wollte...

Ich hoffe, ihr findet einen für euch alle gangbaren Weg. Und bitte: Pass auf dich auf, deine Kinder brauchen dich noch lange.

Alles Gute
Marion

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mit kg

Antwort von vallie am 07.01.2010, 13:57 Uhr

passt es zu den 1058€....

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Re: mit kg

Antwort von Einstein-Mama am 07.01.2010, 14:01 Uhr

dann geht die 50/50 regel nicht. geht eh nicht, wenn er reduziert auf 75%.
da wäre ja dann noch das haus.
ich würde die kinder ja trotzdem öfter haben, bei weniger geld und kein haus mehr.

es geht nicht mal dass ich die kinder bei ihm lasse und keinen unterhalt zahlen kann.
es geht nur die klassische trennung mit unterhalt. das haus wird er nicht halten können.
hmm, das was mich kaputt gemacht hat, macht nun ihn kaputt.
diese art von rache wollte ich nicht.

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Hier!!

Antwort von Leena am 07.01.2010, 14:19 Uhr

Früher war in § 32 Abs. 7 EStG geregelt, dass bei mehreren Kindern, die bei beiden Eltern gemeldet waren, das Wahlrecht (wer nun Steuerklasse II bekommt) nur einheitlich ausgeübt werden durfte, d.h. auch bei zwei Kindern hätte man nicht wirklich splitten dürfen. Allerdings ist die Regelung mittlerweile überarbeitet, und auf Anhieb bin ich mir jetzt nicht sicher, wie es jetzt aktuell 2010 aussieht.

Bin jetzt gerade auf dem Sprung und geh mit den Kindern ins Kino, ich schau heute Abend aber gerne noch mal nach, wie die Rechtslage jetzt aussieht.

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Re: nathalik

Antwort von Nathalik am 07.01.2010, 16:48 Uhr

ausnahmsweise mal hier im Forum, weil ich ja nicht weiss, ob Du an deine Mails kommst: Hab Dir heute mittag pn geschrieben.

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Antwort von Leena am 07.01.2010, 20:00 Uhr

Der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende", sprich: der ehemalige Haushaltsfreibetrag, ist jetzt in § 24 b EStG geregelt (schon länger, glaube ich, habe damit nicht unbedingt mehr so viel zu tun).

"Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht."

Beim "Zusammentreffen mehrerer Ansprüche" (sprich: wenn das Kind bei beiden gemeldet ist) regelt dann § 64 EStG, wer das Kindergeld bekommt.

Entscheidend ist dann, wer "das Kind tatsächlich in seinem Haushalt aufgenommen hat". Was das nun letztlich konkret bedeutet, kann ich aus dem Stehgreif allerdings auch nicht sagen (vor allem, wenn ich gerade mit dem Nachwuchs unbedingt noch Englisch-Vokabel üben muss *grummel*). Es wird defintiv für ein Kind nur an einen Berechtigten Kindergeld gezahlt, und da wir uns im Steuerrecht i.d.R. an die Entscheidung der Kindergeldstelle anhängen, ist das nicht meine Baustelle, daher kenne ich mich da nicht wirklich aus, tut mir leid.

Soweit ich auf Anhieb gefunden habe, wird Kindergeld nach dem "Obhutsprinzip" an denjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, wenn das auf beide Eltern zutrifft, müssen die Eltern sich einigen und einen als Berechtigten benennen. Wenn sie sich nicht einigen können, muss letztlich dann das Gericht entscheiden, ggf. geht es dann darum, wer das Kind überwiegend betreut.

Allerdings finde ich in den entsprechenden Formularen wieder nur, dass bei mehreren gemeinsamen Kindern über die Zuordnung nur einheitlich entschieden werden könnte.

Seufz...

(Beruflich habe ich mittlerweile hauptsächlich mit Gesellschaften zu tun, die bekommen weder Kindergeld noch trennen sie sich vom Ehepartner, dafür verschmelzen sie miteinander oder wandeln sich um, aber von daher komme ich bei wirklich speziellen einkommensteuerrechtlichen Fragen mittlerweile irgendwie ins Schwimmen, tut mir leid.)

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