von laany am 08.09.2013, 10:06 Uhr |
zwei fragen hochzeit
Hallo mein Freund und ich heiraten am 11.12.13 und nun brauche ich dafür die geburtsUrkunde meiner beiden Kindern. Habe aber von dem großen die Abstammungs Urkunde und von Der kleinen die geburtsUrkunde . Ist Daein unterschiede ? So jz das zweite warum ich auch in diesem Forum frage mein großer ist von einem anderen Vater diese nicht mehr das Sorgerecht hat und auch sich nicht kümmert und ihn. Wenn wir jz bald heiraten wird mein Sohn den Namen von meinem jetzigen Partner annehmen . Und bekommt ja eine neue Urkunde . Steht da dann noch Der leibliche Vater drin?
Re: zwei fragen hochzeit
Antwort von Pamo am 08.09.2013, 10:43 Uhr
Ja, der juristische Vater des Kindes wird in der neuen Geburtsurkunde weiterhin drin stehen. Daran ändert sich nichts. Nur der Nachname des Kindes wird geändert.
Re: zwei fragen hochzeit
Antwort von Pamo am 08.09.2013, 10:50 Uhr
zur anderen Frage: Die Abstammungsurkunde geht natürlich auch, die ist ja detaillierter als die Geburtsurkunde
Re: zwei fragen hochzeit
Antwort von shinead am 08.09.2013, 10:54 Uhr
Die einzige Möglichkeit, den leiblichen Vater aus der Geburtsurkunde zu tilgen wäre eine Adoption durch Deinen zukünftigen Mann.
In der Abstammungsurkunde trägt immer den Namen des leiblichen Vaters, auch nach einer eventuellen Adoption. Es dient dazu, eventuelle "Ehehindernisse" aufzufinden. (Also zu verhindern, dass z.B. Geschwister heiraten.)
Die Abstammungsurkunde enthält also mehr Informationen, als eine Geburtsurkunde. Leg' beide Dokumente vor, das sollte reichen.
übrigens
Antwort von Pamo am 08.09.2013, 11:06 Uhr
gibt es ab deiner Heirat auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr für die Kinder
Re: zwei fragen hochzeit
Antwort von bobfahrer am 08.09.2013, 17:45 Uhr
Stimmt denn der Vater einer Namensänderung
zu?
Re: zwei fragen hochzeit
Antwort von laany am 08.09.2013, 19:07 Uhr
danke euch für die antworten. Ne er brauch nicht zu stimmen a er das Sorgerecht nicht mehr hat.
Re: zwei fragen hochzeit
Antwort von Pamo am 08.09.2013, 19:25 Uhr
Falls die Kinder bisher seinen Nachnamen tragen, brauchst du seine Zustimmung auch ohne Sorgerecht.
Re: zwei fragen hochzeit
Antwort von laany am 08.09.2013, 20:41 Uhr
tragen meinen Namen.
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