Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von annadiedritte am 08.09.2013, 20:14 Uhr

namensänderung

hallo, ich bin mit dieser frage mit einem anderen nick als sonst, wegen evetuellen spionageaktionen vom ex.
wenn mein freund und ich jetzt heiraten, würde ich den namen von ihm annehmen. mein sohn trägt bisher meinen nachnamen, also nicht den des KV und der KV hat kein sorgerecht. kontakt besteht jedoch.
könnte ich den nachnamen meines sohnes einfach ändern lassen? also dass er den nachnamen meines freundes dann auch bekommt?

danke schonmal

 
10 Antworten:

Re: namensänderung

Antwort von Milia80 am 08.09.2013, 20:23 Uhr

keine ahnung aber er hat mit dem mann ja nichts zu tun ausser dass du ihn angeheiratet hast.

wenn der kv sich kümmert finde ich die variante ohne absprache denkbar schlecht.

ich kenne fälle da trägt die frau den nachnamen des exmannes und das gemeinsame neue kind auch, finde ich genauso doof, bzw eigentlich noch ungünstiger

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Re: namensänderung

Antwort von annadiedritte am 08.09.2013, 20:29 Uhr

ich habe ja nicht gesagt, ich rede nicht mit dem kv darüber. ich will die rein rechtliche seite wissen.
und dass mein kind nicht mehr mit meinem freund zu tun hat, als dass ich ihn angeheiratet habe, find ich auch ne gewagte aussage.

also, weiß jemand, wie sich das verhält?

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Re: namensänderung

Antwort von maryplysch am 08.09.2013, 20:33 Uhr

dürfte kein Problem sein. Anders wäre es, wenn er den nachnamen deines Ex hätte. Dann müsste dieser dir/euch eine Erlaubnis erteilen.

Wäre ich an deiner Stelle, würde ich entweder meinen Namen behalten oder den Freund bitten, deinen Namen anzunehmen. Ich würde es nämlich unsinnig finden, dass mein Kind so heißen soll wie mein Freund, der nicht der Vater ist.

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aber ist genetisch auch so

Antwort von Milia80 am 08.09.2013, 20:35 Uhr

oder etwa nicht?? gewagt ist daran gar nichts, realität würde ich sagen, frag doch mal im rechtsforum, aber bei keinem gsr und da er nicht seinen namen trägt brauchst du es nicht würde ich meinen

auch wenn es dich nicht interessiert (aber solche dinge kommen zwangsläufig dazu wenn man im forum was fragt) wäre mein kv nicht erfreut darüber und würde ich sicher nicht in erwägung ziehen solange er sich kümmert.

ich wollte nicht dass mein kind den nahcnamen seiner next trägt.

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Re: namensänderung

Antwort von Pamo am 08.09.2013, 20:38 Uhr

das ist ok

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Halte ich für ganz schlechtes Kharma...

Antwort von Ralph am 09.09.2013, 0:30 Uhr

Selbst wenn das juristisch einwandfrei wäre, Dein Kind wird den Namen nicht mehr los, auch wenn Eure Ehe in die Brüche gehen sollte, was ich Dir natürlich nicht wünsche.

Mein Lösungsansatz wäre, daß Du einen Doppelnamen führst. Damit ist der Namensbezug zum Kind hergstellt, der KV muß sich nicht auf den Schlips getreten fühlen, und Dein künftiger Ehemann auch nicht. Das Kind einbenennen, wie das wohl im Fachchinesischen heißt, halte ich für die schlechteste Lösung.

Viele Grüße
Ralph

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Re: namensänderung

Antwort von Ruhrgirl am 09.09.2013, 5:46 Uhr

Hallo,
Ja, rein Rechtlich ist das möglich, da Du alleiniges Sorgerecht hast und nennt sich "Einbenennung"!
Das wird nach der Hochzeit gemacht, Kosten ca. 20-30 Euro, für den "Arbeitsaufwand" und die neue Geburtsurkunde! Ihr braucht Eure Geburtsurkunden bzw. das Stammbuch mit der Hochzeitsurkunde, eine aktuelle Meldebescheinigung, in der steht, das das Kind in Eurer Wohnung gemeldet ist und Du brauchst die sogenannte Negativbescheinigung vom Jugendamt, das Du das alleinige Sorgerecht hast!
Dein Partner wird am Amt aufgeklärt, welche Folgen das ganze hat und je nach dem wie alt das Kind ist, wird es gefragt, ob es einverstanden ist!
Du solltest Dir nur im Klaren sein, (wie Ralph schon schrieb) Du kannst bei einer eventuellen Scheidung Deinen Mädchennamen wieder annehmen, Dein Kind nicht! Das bekommt einen neuen Hausnamen und eine neue Geburtsurkunde und ist namentlich mit dem (neuen) Mann verbunden, bis es evt. selbst mal heiratet!
Das finde ich auch einen großen Schritt und wenn ein guter Kontakt zum KV besteht, würde ich das auf jeden Fall besprechen!
Dein Mann hat im übrigen trotz gleichem Namen keinerlei Rechte an dem Kind, darf also offiziell nichts entscheiden oder z.Bsp. nicht zu Elternabenden gehen, wobei da mit gleichem Nachnamen kaum jemand nach fragt!
Ich habe es gemacht, allerdings auch mit Einverständnis des KV(obwohl rechtlich nicht nötig), da meine Tochter zu niemandem Bezug hat, der meinen Mädchennamen trägt und ich mir 1000 % ig sicher bin, das auch ich meinen Mädchennamen nie wieder annehmen werde! Meine Tochter wurde im übrigen auch gefragt, ob sie so heißen will wie wir und hat das sofort und wie aus der Pistole geschossen bejaht! Wir wollten nicht, das sie mit ihrem Namen alleine da steht und das Argument hat auch den KV überzeugt, der selber damals nicht wollte das die Kleine seinen Nachnamen bekommt!
Da wir jetzt auch ein gemeinsames Kind haben, das logischerweise unseren Ehenamen trägt, passt die Entscheidung für uns doppelt gut, da wir eben auch am Klingelschild usw. EINE Familie sind, aber das heißt nicht das es bei jedem die richtige Entscheidung ist!
Also die Vor und Nachteile gut abwägen und mit dem KV besprechen!
Viel Glück und eine schöne Hochzeit!

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Re: namensänderung

Antwort von shinead am 09.09.2013, 11:39 Uhr

Warum entscheidet ihr euch nicht für Deinen Namen als Familiennamen?

Mein Mann hat das damals gemacht. Es stand immerhin 2:1 für meinen Namen. Warum also zwei Ausweise ändern, wenn einer reicht?
Warum sollen sich zwei Menschen umgewöhnen, wenn nur einer durch muss?

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Re: namensänderung

Antwort von LittleRoo am 09.09.2013, 13:02 Uhr

Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich mich wohl eher dazu entscheiden einen Doppelnamen zu nehmen, so hast du den Namen deines Sohnes und den Namen deines Mannes und wirst beiden gerecht, ohne großen Aufwand und Papierkrieg.

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Re: namensänderung

Antwort von Dani01 am 09.09.2013, 18:45 Uhr

Hi,
ohne alles gelesen zu haben, mein Sohn trägt meinen Namen, der KV kümmert sich nicht, trotzdem würde mein Sohn niemas den namen des Next bekommen.

Ich finde das nicht okay, lass da was schief gehen, dann trägt er einen namen mit dem er nichts zu tun hat.

Gefühlt unrund und unnötig

PS. ich habe nichtmal den namen meines Stiefvater angenommen und ich hätte können, denn ich war 19 Jahre alt ! Wollte ich nicht, ist nicht meine familie, so sehr ich ihn auch lieb habe !

LG
D.

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