Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 30.05.2013, 12:46 Uhr

kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in

Ich meine doch dasselbe. Wenn man heiratet, dann verpflichtet man sich eben zum Unterhalt - auch über die Ehe hinaus, jedenfalls für eine begrenzte Zeit. Und das kann man eben nicht komplett vertraglich ausschließen.

Wer sich nicht verpflichten will, darf nicht heiraten.

 
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