Geschrieben von CKEL0410 am 30.05.2013, 21:06 Uhr |
@CKEL
Nein muss er nicht. Er hat drei kinder für der er zu uh verpflichtet ist. Auch wenn es vom Geld her mehr wäre hätte sein Anwalt alles versucht. Die Kinder sind schon etwas älter und dann soll das Amt gucken das sie arbeiten geht. Es gibt ja auch genug Väter die die die Auflage bekommen mehr arbeiten zu gehen um den uh zu bestreiten, dann sollte es anders rum auch so sein! Für die Kinder kommt er natürlich auf! Das Amt hat sich da einiges schön gerechnet. Die ganze Sache lief fast zwei Jahre und am Ende war alles so richtig. Man braucht schon starke Nerven bei sowas. Unser gemeinsames Kind wurde angezweifelt, weil die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt wurde. Und ob das Kind uberhaupt lebt...die Richterin hat der Sachbearbeiterin beim Termjn erstmal den Kopf gerade gerückt. Das Amt wolte fast 5000 Euro nachzahlung haben....am ende musste die sa dann zugeben das sie von der Materie keine Ahnung hat...
- Nachehelichen Unterhalt ausschließen - Jeckyll 30.05.13, 11:42
- Re: Nachehelichen Unterhalt ausschließen - kravallie 30.05.13, 11:52
- kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Jeckyll 30.05.13, 11:57
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:05
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Strudelteigteilchen 30.05.13, 12:10
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:20
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:30
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:39
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:46
- Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - Jeckyll 30.05.13, 13:44
- Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - kravallie 30.05.13, 13:56
- Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - CKEL0410 30.05.13, 18:59
- Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - kravallie 30.05.13, 13:56
- ? Ist das speziell in Deutschland so??? - MM 30.05.13, 20:47
- Was ist denn das für eine Frage? - Strudelteigteilchen 30.05.13, 21:05
- Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - Jeckyll 30.05.13, 21:57
- Re: Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - CKEL0410 30.05.13, 22:21
- Re: Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - Strudelteigteilchen 30.05.13, 22:28
- Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - Jeckyll 30.05.13, 21:57
- Was ist denn das für eine Frage? - Strudelteigteilchen 30.05.13, 21:05
- Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - Jeckyll 30.05.13, 13:44
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:46
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:39
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:30
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:20
- kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Jeckyll 30.05.13, 11:57
- Re: Nachehelichen Unterhalt ausschließen - kravallie 30.05.13, 11:52