Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von CKEL0410 am 30.05.2013, 21:06 Uhr

@CKEL

Nein muss er nicht. Er hat drei kinder für der er zu uh verpflichtet ist. Auch wenn es vom Geld her mehr wäre hätte sein Anwalt alles versucht. Die Kinder sind schon etwas älter und dann soll das Amt gucken das sie arbeiten geht. Es gibt ja auch genug Väter die die die Auflage bekommen mehr arbeiten zu gehen um den uh zu bestreiten, dann sollte es anders rum auch so sein! Für die Kinder kommt er natürlich auf! Das Amt hat sich da einiges schön gerechnet. Die ganze Sache lief fast zwei Jahre und am Ende war alles so richtig. Man braucht schon starke Nerven bei sowas. Unser gemeinsames Kind wurde angezweifelt, weil die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt wurde. Und ob das Kind uberhaupt lebt...die Richterin hat der Sachbearbeiterin beim Termjn erstmal den Kopf gerade gerückt. Das Amt wolte fast 5000 Euro nachzahlung haben....am ende musste die sa dann zugeben das sie von der Materie keine Ahnung hat...

 
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