Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.05.2013, 22:28 Uhr

Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht...

Es ist nicht ausgeschlossen, aber doch recht unwahrscheinlich.

Zum einen ist der Selbstbehalt, wie gesagt, dem Ex-Gatten gegenüber höher als gegenüber den Kindern. Der Selbstbehalt gegenüber den Kindern wurde ja gerade erhöht, daher gehe ich davon aus, daß er auch gegenüber dem Ex-Gatten erhöht wurde, aber vor ein paar Jahren lag er schon ca. 400,- Euro höher. Außerdem kann man deutlich mehr vom Einkommen abziehen als beim Kindesunterhalt. Dann kollidiert das Ganze natürlich auch mit der Unterhaltspflicht, die der Ex gegenüber den Kindern hat, und der daraus folgenden erhöhten Erwerbsobliegenheit. Wenn die Kinder klein sind, ist Dein Einkommen u.U. sogar überobligatorisch, das wird auch angerechnet. Das Ganze muß in einem vernünftigen Verhältnis zur Ehedauer stehen, und nach Ewigkeiten muß da auch keiner mehr ankommen.

Die einzige Ausnahme, wo man wirklich sehr lange nach der Ehe herangezogen werden kann, ist eine dauerhafte Behinderung und daraus folgende Erwerbsunfähigkeit des Ex - und das ist genau das Problem, weswegen Kevome angeschrieben wurde. Aber die Regeln zum Selbstbehalt und der Vorrangigkeit der Kinder gilt auch da, deswegen würde es mich sehr wundern, wenn sie tatsächlich herangezogen werden würde.

Ich kenne die Sorge - mein Ex meinte ja auch, daß was zu holen wäre, und seine Anwältin hielt es immerhin für aussichtsreich genug, um Klage einzureichen. Aber es kam nicht mal zur Verhandlung, der Richter hat den Antrag gleich niedergebügelt.

 
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