Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.05.2013, 22:28 Uhr |
Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht...
Es ist nicht ausgeschlossen, aber doch recht unwahrscheinlich.
Zum einen ist der Selbstbehalt, wie gesagt, dem Ex-Gatten gegenüber höher als gegenüber den Kindern. Der Selbstbehalt gegenüber den Kindern wurde ja gerade erhöht, daher gehe ich davon aus, daß er auch gegenüber dem Ex-Gatten erhöht wurde, aber vor ein paar Jahren lag er schon ca. 400,- Euro höher. Außerdem kann man deutlich mehr vom Einkommen abziehen als beim Kindesunterhalt. Dann kollidiert das Ganze natürlich auch mit der Unterhaltspflicht, die der Ex gegenüber den Kindern hat, und der daraus folgenden erhöhten Erwerbsobliegenheit. Wenn die Kinder klein sind, ist Dein Einkommen u.U. sogar überobligatorisch, das wird auch angerechnet. Das Ganze muß in einem vernünftigen Verhältnis zur Ehedauer stehen, und nach Ewigkeiten muß da auch keiner mehr ankommen.
Die einzige Ausnahme, wo man wirklich sehr lange nach der Ehe herangezogen werden kann, ist eine dauerhafte Behinderung und daraus folgende Erwerbsunfähigkeit des Ex - und das ist genau das Problem, weswegen Kevome angeschrieben wurde. Aber die Regeln zum Selbstbehalt und der Vorrangigkeit der Kinder gilt auch da, deswegen würde es mich sehr wundern, wenn sie tatsächlich herangezogen werden würde.
Ich kenne die Sorge - mein Ex meinte ja auch, daß was zu holen wäre, und seine Anwältin hielt es immerhin für aussichtsreich genug, um Klage einzureichen. Aber es kam nicht mal zur Verhandlung, der Richter hat den Antrag gleich niedergebügelt.
- Nachehelichen Unterhalt ausschließen - Jeckyll 30.05.13, 11:42
- Re: Nachehelichen Unterhalt ausschließen - kravallie 30.05.13, 11:52
- kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Jeckyll 30.05.13, 11:57
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:05
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Strudelteigteilchen 30.05.13, 12:10
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:20
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:30
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:39
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:46
- Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - Jeckyll 30.05.13, 13:44
- Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - kravallie 30.05.13, 13:56
- Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - CKEL0410 30.05.13, 18:59
- Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - kravallie 30.05.13, 13:56
- ? Ist das speziell in Deutschland so??? - MM 30.05.13, 20:47
- Was ist denn das für eine Frage? - Strudelteigteilchen 30.05.13, 21:05
- Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - Jeckyll 30.05.13, 21:57
- Re: Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - CKEL0410 30.05.13, 22:21
- Re: Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - Strudelteigteilchen 30.05.13, 22:28
- Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - Jeckyll 30.05.13, 21:57
- Was ist denn das für eine Frage? - Strudelteigteilchen 30.05.13, 21:05
- Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - Jeckyll 30.05.13, 13:44
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:46
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:39
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:30
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:20
- kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Jeckyll 30.05.13, 11:57
- Re: Nachehelichen Unterhalt ausschließen - kravallie 30.05.13, 11:52