Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.05.2013, 12:10 Uhr

kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in

Sprich mal mit Deinem Anwalt. Unter Umständen ist es teurer, das im Gerichtsverfahren entscheiden zu lassen, weil das Gericht ja nach Anträgen und Entscheidungen bezahlt wird.

Außerdem: Achtung, eine solche Vereinbarung gilt nicht, wenn der Ex staatliche Leistungen beantragen muß. Man kann keine Vereinbarung zu Ungunsten eines Dritten (in dem Fall dem Staat bzw. den Sozialkassen) treffen.

Aber wenn die Kinder bei Dir leben, mußt Du schon verdammt viel verdienen, um überhaupt unterhaltspflichtig zu sein. Mein Ex hat es auch probiert - und ich habe GUT verdient. Aber in Anbetracht der Tatsache, daß ich alleine für den Unterhalt für die Kinder und mich aufkam, und mit Blick auf seine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit, wurde sein Antrag klar abgelehnt.

 
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