Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.05.2013, 12:10 Uhr |
kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in
Sprich mal mit Deinem Anwalt. Unter Umständen ist es teurer, das im Gerichtsverfahren entscheiden zu lassen, weil das Gericht ja nach Anträgen und Entscheidungen bezahlt wird.
Außerdem: Achtung, eine solche Vereinbarung gilt nicht, wenn der Ex staatliche Leistungen beantragen muß. Man kann keine Vereinbarung zu Ungunsten eines Dritten (in dem Fall dem Staat bzw. den Sozialkassen) treffen.
Aber wenn die Kinder bei Dir leben, mußt Du schon verdammt viel verdienen, um überhaupt unterhaltspflichtig zu sein. Mein Ex hat es auch probiert - und ich habe GUT verdient. Aber in Anbetracht der Tatsache, daß ich alleine für den Unterhalt für die Kinder und mich aufkam, und mit Blick auf seine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit, wurde sein Antrag klar abgelehnt.
- Nachehelichen Unterhalt ausschließen - Jeckyll 30.05.13, 11:42
- Re: Nachehelichen Unterhalt ausschließen - kravallie 30.05.13, 11:52
- kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Jeckyll 30.05.13, 11:57
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:05
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Strudelteigteilchen 30.05.13, 12:10
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:20
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:30
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:39
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:46
- Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - Jeckyll 30.05.13, 13:44
- Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - kravallie 30.05.13, 13:56
- Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - CKEL0410 30.05.13, 18:59
- Re: Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - kravallie 30.05.13, 13:56
- ? Ist das speziell in Deutschland so??? - MM 30.05.13, 20:47
- Was ist denn das für eine Frage? - Strudelteigteilchen 30.05.13, 21:05
- Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - Jeckyll 30.05.13, 21:57
- Re: Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - CKEL0410 30.05.13, 22:21
- Re: Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - Strudelteigteilchen 30.05.13, 22:28
- Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht... - Jeckyll 30.05.13, 21:57
- Was ist denn das für eine Frage? - Strudelteigteilchen 30.05.13, 21:05
- Also kann ich mich gar nicht davor schützen meinem Ex uU Unterhalt zu zahlen, - Jeckyll 30.05.13, 13:44
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:46
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:39
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Pamo 30.05.13, 12:30
- Re: kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - kravallie 30.05.13, 12:20
- kann man das auch im Scheidungsverfahren machen lassen? Wäre dann in - Jeckyll 30.05.13, 11:57
- Re: Nachehelichen Unterhalt ausschließen - kravallie 30.05.13, 11:52