Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jeckyll am 30.05.2013, 21:57 Uhr

Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht...

dass es nicht sein kann, dass der Staat für die Grundversorgung aufkommt und von anderer Seite gibt es ein kleines Extra...

aber in meinem Fall wäre es ja anders. Ich komme für mich und die Kinder alleine auf (da im Fall von ALG2 meines Ex ja kein Unterhalt mehr zu erwarten ist) UND soll auch noch lange nach der Scheidung (wenn dort kein Ehegattenunterhalt vereinbart wurde) für den Ex zahlen? Ich finde es absolut verkehrt. Zumal dadurch ja niemand Extras erhält, sondern der Staat einfach nur Geld spart (was ja an sich zu begrüßen ist).

Ich finanziere durch meine Arbeit gerne meine Kinder und mich. Und in einer funktionierenden Partnerschaft auch gerne noch den Partner. Aber nicht Jahre nach einer Scheidung. Dann hätte diese ja auch keinen Sinn mehr, denn ich möchte mich nach so vielen Jahren Trennung ja scheiden lassen um nicht in ferner Zukunft für ihn oder seine Familie aufkommen zu müssen.

Aber nach etwas googlen habe ich zumindest heraus gefunden, dass es wohl gar nicht so selten ist, dass "das Amt" an langjährige Exen geht um Unterhalt zu fordern. Und dass dies sogar rechtens ist, da Unterhaltsansprüche sehr wohl ausgesetzt werden können, aber grundsätzlich nicht aufgegeben.

Jeckyll

 
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