Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Feuerpferdchen am 29.05.2013, 21:34 Uhr

bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Ich mache mir solche Sorgen, meine Mutter ist seit einigen Wochen krank, momentan ist sie in der Geriatrie. Sie möchte so gerne wieder fit werden, wir wollen das natürlich auch, aber heute sagte die Ärztin, wir sollen mal überlegen ob ein Altenheim vielleicht besser ist. Hoffentlich kommt es nicht so weit.
Momentan ist alles so nervenaufreibend, ich habe so viele Baustellen, ich weiß nicht, ob mein Kind auf dem Gymnasium bleiben darf, er will unbedingt, dann die ständigen Krankenhausbesuche, teils weit weg, jetzt wieder nah dran, ich arbeite 35 Stunden, mache z .Z. Vertretung, die mich heute am ersten Tag auch völlig überfordert hat, aber das bessert sich demnächst. Mein Auto eiert, ich war schon xmal in versch. Werkstätten, alles teuer, nichts hilft und ich verpacke nervlich keine Probleme mit Autos, das ist so eine Art Phobie. Summasummarum mir ist alles zusammen einfach zuviel. Gerade google ich, ob ich für meine Mutter, sollte sie denn ins Altenheim müssen, zahlen muss. Da scheint es ja kaum vernünftige, einheitliche Regelungen geben. Ich habe gelesen, klar ist nur, dass 1600 Euro plus die Wohnungskosten, die über 450 Euro liegen, anrechnen kann. Das wären ca. 1700 Euro und von dem Rest muss ich mind. 50% (bei einigen Kommunen sind es sogar 100%) abgeben.
Also kann ich nur noch mit 1700 Euro rechnen. Vielleicht kann ich ja die 150 Euro die ich an Kindesunterhalt vom Vater bekomme, wenigstens behalten. Und vielleicht rechnen sie ja die private Krankenversicherung an. Ich bin gerade total fertig. Das witzige ist, dass ich vor Monaten noch überlegt habe, ob ich nicht auf 30 Stunden reduziere, um mein Kind mehr unterstützen zu können, aber das war mir zu knapp kalkuliert. Jetzt darf ich das sicher eh nicht mehr machen...
Und dann habe ich auch noch ein Pferd, das ich mit 28 Jahren auch nicht verkaufen kann und will, ich habe es schon seit 27 Jahren, das gehört zu meiner Familie und das kann ich nicht anrechnen lassen. Versteh ich ja, aber...

Tut mir leid, dass ich Euch eins vorjammer, es gibt ganz sicher schlimmere Dinge, aber es ist so ein bescheidener Abend

 
13 Antworten:

Re: bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Antwort von Gucci75 am 29.05.2013, 21:56 Uhr

Hallo,
in der Stiftung Warentest ist ein guter Artikel zum Thema Elternunterhalt. Leider habe ich den im Büro liegen, sonst könnte ich dich gekonnt beruhigen.
Vorab: Dein Einkommen dient ja nicht nur deinem Lebensunterhalt, sondern auch deinem Kind. Das lebt ja nicht von Luft und Liebe allein. Wenn du magst kann ich dir den Artikel am Freitag per mail senden.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Antwort von Feuerpferdchen am 29.05.2013, 21:59 Uhr

ich habe Dir meine Mailadresse ins Postfach gelegt.
Ich danke Dir, das ist sehr nett.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Antwort von Holzkohle am 29.05.2013, 23:04 Uhr

ich erlebe ähnlichen Fall gerade privat mit meinem Freund. Also ähm seiner Mutter.

Zuerst einmal gucken sie, was bei der Person, also der Mutter, selbst zu holen ist. Danach wird geguckt, was noch an Familie da ist, und das würde nicht nur Dich betreffen sondern auch Geschwister oder Deine Geschwister, sofern welche vorhanden sind. Sind welche vorhanden, wird man Pflegekosten versuchen, aufzuteilen - also unter Euch, wenn bei Mama nix zu holen ist. Ist aber auch bei Euch nichts zu holen, greift der Staat ein. Hier aber auch wirklich nur das low budget-Programm. Und das reicht oft nur, sorry für die Wortwahl, für einmal Arschabwischen in der Woche durch eine Pflegekraft.

Natürlich wäre ich finanziell für meine Eltern da, sofern mir das möglich wäre, ABER ich muss ehrlich sagen, dass ich hier das System nicht verstehe. Im Falle einer Demenz oder eines dauerhaften Pflegeheimaufenthaltes könnte ICH doch persönlich nichts für das Leiden meiner Mutter. Und wenn meine Mutter nichts hat an Geldern, warum müssen dann die Kinder einspringen?! Wenn sie doch auch nichts haben und gerade so über die Runden kommen? UNd haben nicht auch unsere Eltern im Zweifel jahrelang gearbeitet, in Versicherungen eingezahlt usw. Und wenn sie mit 70 Jahren oder älter auf ein Pflegeverhältnis zugehen, und jahrelang für den Staat gearbeitet haben, warum kann nicht auch dieser Staat etwas zurückgeben?

Aber noch schlimmer, was passiert denn, wenn ich kein Geld habe und meine Mama kein Geld, was für eine Betreuung erfährt sie denn dann????

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Holzkohle

Antwort von Milia80 am 29.05.2013, 23:17 Uhr

sie wird wohl das gleiche erhalten wie alle auch, die allgemeinheit wird wohl dafür aufkommen vermute ich mal, es bleibt ja niemand auf der strasse.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Antwort von MeinSternchen am 30.05.2013, 8:08 Uhr

Hallo !

Das mit Deiner Mama tut mir sehr leid ,versuche trotz Deiner Verpflichtungen ,möglichst viel Zeit mit ihr zu verbringen ... ich wünschte ,ich hätte noch mehr Zeit mit meiner Mama verbringen können , sie ist im September verstorben nach langem Kampf und sie fehlt uns dermassen ...

Ich arbeite selber im Altenheim ,zwar nur als Stationshilfe aber ich bekomme alles mit - diejenigen , die das ganze vom Amt bezahlt bekommen , haben nicht viel - klar ,die Grundpflege ,ohne Frage - aber ansonsten ? Gemeinschaftsprogramm , Ausflüge etc , nein , da läuft nix - es klingt hart , ich bin immer wieder erschrocken , aber es ist so , sie sitzen in ihren Zimmern , gucken fern ,lesen Zeitung oder Buch wen sie noch können - Ende !

Lg !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das stimmt so nicht...

Antwort von Erzangie am 30.05.2013, 9:51 Uhr

...dass es nur für "einmal Arschabwischen" reicht. Wenn der Staat einspringen muss, ist sicher nicht das FirstClass-Seniorenheim drin (die es auch gibt) aber trotzdem scheitert in unserem Land eine menschenwürdige Betreuung nicht am Geld.

Wir hatten es in unserer Familie: meine Oma war schwer dement, lag zuletzt zwei Jahre in einer Art Wachkoma, bis sie mit 92 Jahren starb. Sie wurde sorgsam in einem Heim betreut, während meine Mom zum Vormund bestimmt war. Sie hatte drei Kinder, die aber alle zusammen nicht die Kosten tragen konnten. Meine Oma hatte nur eine kleine Rente, sie war mit ihrem Mann ihr Leben lang mit einer Gärtnerei selbständig gewesen und hatte nicht genug vorgesorgt.

Das Heim kümmerte sich um alle medizinischen Belange, fütterte und windelte sie, wir kümmerten uns darum, dass ihr Einzelzimmer behaglich ausgestattet war und besuchten sie regelmäßig. DAS hat nichts mit Geld zu tun!

Die schlimmen Zustände, von denen man immer wieder hört, haben nichts damit zu tun, ob der Betreute zu wenig Geld hat. Wichtiger ist Familie, die sich kümmern will.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Antwort von crazysunshine am 30.05.2013, 10:08 Uhr

bei meiner oma war es so das sie anfängliche demenz hatte, dies ging dann weiter sodass wir es nicht für tragbar hielten sie noch alleine im haus wohnen zu lassen (sie wohnte bei meinen eltern im haus in einer eigenen wohnung)

da meine eltern beide voll berufstätig sind und ich zu dem zeitpunkt schwanger war und kurz vor der geburt stand, haben meine eltern entschlossen sie für ein heim anzumelden..
dies ist 2 gehminuten von meinen eltern entfernt.
nun hat sie mit demenz allerdings keine pflegestufe bekommen, weil sie körperlich ansonsten topfit war (mit 89 mittlerweile fast 92)
somit wurde nur ein geringer anteil übernommen, meine eltern hatten glück das meine oma eine super duper gute rente bekommt, sodass sie am anfang den kompletten heimaufenthalt selbst bezahlen musste aus eigener tasche..
nun ist sie mittlerweile pflegestufe 2 und bekommt den größtteil bezahlt, allerdings muss sie den rest immer noch aus eigener tasche bezahlen... so wie ich das verstanden habe, wenn das nicht der fall wäre mit der rente, hätten mein papa und meine tante zusammen zahlen müssen...

Liebe grüße
Svenja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Antwort von Hase67 am 30.05.2013, 10:13 Uhr

Hallo Feuerpferdchen,

da wir das Thema gerade hatten, kann ich dir mal sagen, was die Familienanwältin bei mir gesagt hat: Zunächst mal wird geschaut, inwieweit die Heimkosten aus Rente und Ersparnissen des Betroffenen gedeckt werden können. Geht das nicht, springt das Sozialamt ein, das aber auch nachsieht, ob es Angehörige gibt, wo ein Teil der Kosten wieder hereingeholt werden kann. Unterhaltspflichtig wärst dann zunächst du (und eventuelle Geschwister), aber du hast natürlich einen Selbstbehalt für dich und dein Kind. Der ist auch nicht so niedrig. Von dem, was übrig bleibt, musst du einen gewissen Anteil als Zuschuss zahlen, das ist deine gesetzliche Pflicht. Ein eigenes Pferd gilt da natürlich als Luxusgut, selbstverständliche Dinge des täglichen Lebens wie Wohnung, auch Eigenheimabzahlung, Krankenversicherung o.ä., Auto, werden aber nicht angetastet.

Wichtig ist, dass du für deine Mutter baldmöglichst eine Pflegestufe beantragst, je nach Einstufung sind da nämlich die Erstattungen der Pflegekasse höher, auch, wenn sie zunächst wieder nach Hause kommt und nur eine Pflegekraft organisiert werden muss, die sie z. B. einmal täglich betreut oder Besorgungen für sie macht.

Lass dich mal bei einer Pflegeeinrichtung beraten, die kennen deine Situation ganz genau und können dir wertvolle Tipps geben...

Liebe Grüße

Nicole

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Antwort von Ebba am 30.05.2013, 11:26 Uhr

"ABER ich muss ehrlich sagen, dass ich hier das System nicht verstehe. Im Falle einer Demenz oder eines dauerhaften Pflegeheimaufenthaltes könnte ICH doch persönlich nichts für das Leiden meiner Mutter."

Das System ist, dass Kinder ihren Eltern gegenüber ebenso fürsorge- und damit Unterhaltspflichtig sind, wie umgekehrt. Wieviele Eltern würden es nicht toll finden, wenn sie nicht für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssten. Aber, so ist es seit Urzeiten, Eltern sorgen für ihre Kinder, erwachsene Kinder für ihre Eltern. Dank unseres Rentesystems, dass es ja so beiweitem nicht in allen Ländern gibt, wird den Kindern ein Großteil der persönlichen Unterhaltslast abgenommen, so dass die Unterhaltspflicht hier oft nicht so offensichtlich wird.

Oft reicht aber des Einkommen der Kinder allenfalls aus einen Bruchteil des notwendigen Unterhalts für ihre Eltern zu tragen. Die Selbstbehalte sind, nach Berücksichtigung aller Belastungen und eigener Unterhaltsverpflichtungen ggü den Kindern, die man hat, doch ziemlich hoch.

Die Gesellschaft übernimmt dann den Rest oder die ganze Unterhaltslast in Form von Sozialhilfe. Die Menschen, die Sozialhilfe beziehen, leben übrigens in den selben Pflegeheimen mit dem selben Standard, wie die sog. Selbstzahler. Oft ist es ja auch so, dass ein Mensch, der vielleicht anfänglich noch seine Heim- und Pflegekosten selbst bezahlen konnte, nach längerem Aufenthalt sein Vermögen verbraucht hat und dann Sozialhilfe erhält. Für das Heim ist das gleichgültig. Es bekommt für jeden Bewohner die gleiche Summe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

sternchen

Antwort von Milia80 am 30.05.2013, 11:41 Uhr

das ist aber ein komisches heim, hier gibt es programm für alle im gemeinschaftsraum.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bin ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner Mutter? unsensibles Ausheulposting

Antwort von Feuerpferdchen am 30.05.2013, 13:18 Uhr

ich danke Euch für die guten Tipps, ich bin heute auch nicht mehr so schlecht drauf.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Holzkohle

Antwort von wickiefan am 30.05.2013, 19:36 Uhr

" Ist aber auch bei Euch nichts zu holen, greift der Staat ein. Hier aber auch wirklich nur das low budget-Programm. Und das reicht oft nur, sorry für die Wortwahl, für einmal Arschabwischen in der Woche durch eine Pflegekraft. "
Sorry, aber was du da schreibst, ist unglaublich.Deine Wortwahl solltest du wirklich noch einmal überdenken.
Die Qualität einer Betreuung in einem Pflegeheim ist nicht abhängig ob der/die Bewohner/in Selbstzahler ist oder ob die Kosten das Sozialamt trägt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Erzangie, ich denke auch...

Antwort von MM am 30.05.2013, 20:59 Uhr

... es hat viel damit zu tun, ob man Familie oder Freunde hat, die sich kümmern - und die auch präsent sind!

Habe letztes Jahr etwas erlebt - ein mit meinen Eltern seit langer Zeit befreundetes Ehepaar musste ins Pflegeheim - verschiedene Krankheiten + etwas Akutes kam hinzu... Verwandte weit weg bzw. desinteressiert :-(, Bedingungen deprimierend, Personal desinteressiert und/oder bevormundend.

Erst als meine Mutter (die vorher selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht konnte) dort aufkreuzte und dann öfter mal und regelmässig vorbeikam (paarmal kam ich auch mit, da gerade bei meinen Eltern), sich für alles Mögliche interessierte und es klar wurde, sie ist eine Bezugsperson, die sich evtl. auch beschweren würde etc.- da wurde schlagartig die Pflege und die Zugangsweise des Personals besser, aufmerksamer und freundlicher... Hört sich krass an, aber ich habe das schon mehrfach gehört, dass das u.U. so ählnlich läuft. Muss natürlich nicht immer so sein, aber die Tendenz gibt es wohl - dass gerade die, die niemanden haben, die minimalistischste Pflege und Zuwendung bekommen... :-/

Zum Glück konnten die beiden letztendlich da wieder raus und haben jetzt eine Wohnung in einem Haus für Senioeren, so teilweise "betreutes Wohnen".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Wohngeld für Unterhaltspflichtigen

Frage an die, die Unterhalt zahlen. Kann man Wohngeld oä beantragen wenn man durch die Zahlung des gerichtlich vereinbahrten Unterhalts an die Kinder unter die benötigte Einkommensgrenze rutscht? Oder muss man keinen Unterhalt bezahlen wenn man dann kein Wohngeld bekommen ...

von Jeckyll 04.08.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: unterhaltspflichtig

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.