Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 15.04.2016, 9:10 Uhr

kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Ich bin mir nicht sicher, ob der Gang zum Vorgesetzten etwas bringt.
Grund: es ist genau DIESER Beistand, dieser SB, bei dem ich mehrfach vor dem Gang zum Frauenhaus Hilfe suchte und der mir dann mitteilte: "Man darf in der Erziehung des Kindes seine Kinder auch mal schlagen."

Dienstaufsichtsbeschwerde brachte da auch schon weniger als nix. Leider gibt es hier keine 20 SB, wo man sich dann einen aussuchen könnte.


Ausserdem sehe ich das grob überschlagen so, dass die Beistandschaft nur den von sich ausgerechneten UH Beitrag bei einer Festsetzungsklage dem Gericht mitteilt. Ein Anwalt würde evtl. noch infrage stellen, ob die hohen Fahrtkosten im Mangelfall sein müssen (er wohnt ja bei seiner Freundin) oder ob er näher an die Arbeit ziehen soll oder man das fiktiv unterstellt. Was wäre mit anderen Synergieeffekten? Er wohnt bei seiner Freundin, die deutlich mehr verdient. Er hat also sein Geld für sich (gut...wahrscheinlich geht wieder viel für Bierkästen drauf..aber das sollte nicht unterhaltsrelevant sein)..oder ob man fiktives Gehalt anrechnen kann. Er hat im Mangelfall sich besonders zu bemühen. Selbst der Beistand sagt, dass der KV ja nix macht um mehr zu verdienen..keinen Nebenjob nix..
Fülle ich jetzt den PKH Antrag aus und es klappt mit dem Beistand nicht wirklich..dann war es das doch. Nochmal für das Gleiche wird mir PKH ja gar nicht gewährt.



Und jetzt steht von der UHV Kasse
"..weil der Beistand den Unterhalt in voller Höhe vom Vater angefordert hat, obwohl er für die Anforderung der UHV Leistung nicht legitimiert war."
Wurde UHV jetzt gekürzt. Aber der Betrag vom KV kommt ja nicht..oder erst Mitte Ende des Monats. Hier kann es nicht sein, dass mir negative Folgen entstehen. Ich fand eine PDF Datei von einem anderen Jugendamt mit dem Inhalt, dass der Beistand/das JA haftbar für solche negative Folgen sein. Also müßte es hier doch auch möglich sein, dass das wie gehabt bei der UHV Kasse verrechnet wird und ich PÜNKTLICH zumindest für 1 Kind den vollen UHV erhalte.

 
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