Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 14.04.2016, 13:12 Uhr

oder

Das Jugendamt will den Titel übers Gericht erzwingen, da der KV sich nicht freiwillig rührt.

Er habe doch keine Zeit...sagte er dem SB am Telefon.

Das Jugendamt reicht aber nur Klage ein, wenn ich die Einverständniserklärung unterzeichne, dass ich im Zweifel alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trage, unabhängig vom PKH Antrag

Diese Erklärung empfinde ich grundsätzlich als frech..aber in meiner aktuellen Situation darf ich sowas nicht unterschreiben. Teilte mir mein Anwalt mit, der sich um eine andere rechtl Sache kümmert, durch den KV habe ich ja noch ne MENGE Schulden :-(
(das wäre so, als würde ich ganz viel einkaufen obwohl ich weiß, dass ich gar kein Geld habe und das gar nicht zahlen kann. vorsätzlich)


Finde aber auch keinen Anwalt,der kostenlos ne Klage wegen einem Titel einreicht.

 
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