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Geschrieben von 32+4 am 14.04.2016, 11:24 Uhr

kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Hallo,

folgendes Problem oder folgende Probleme


der KV zahlt mal wieder nicht den ausgerechneten Unterhalt des Jugendamtes.
Mein Jugendamt ist eine Schnarchnase...der SB arbeitet nur, wenn ich ihm permanent schreibe.
Seit August sind Unterhaltsrückstände aufgelaufen. Der SB ist da sehr geduldig und schreibt dem KV Briefe, wenn er Zeit hat. Dabei weiß der SB aus jahrelanger Erfahrung, dass der KV Briefe nicht öffnet.

Der Unterhalt für April wurde auch noch nicht gezahlt. Die Unterhaltsvorschusskasse rechnet aber damit, das 1 UHV Kind Unterhalt vom KV bekommt.

Ohne Titel kann ich dem KV sein Gehalt nicht pfänden lassen, was seine Ex regelmäßig mit Erfolg gemacht hat.

Das Jugendamt möchte von mir für die Klage einen PKH Antrag haben UND eine Erklärung, dass ICH im Zweifel alle Kosten trage.
Aber genau diese Erklärung verlangt a) kein Anwalt und b) darf ich die nicht unterschreiben. Ich würde hier nämlich wissentlich Schulden machen, um es mal kurz auszudrücken.

Das Gericht hat mir die PKH für einen Anwalt leider abgelehnt, da es ja die kostengünstige Möglichkeit einer Beistandschaft gibt.
Die Beistandschaft kommt aber nicht aus dem Knick und macht nur jetzt etwas, wenn ich schriftlich erkläre, dass ich die Verfahrenskosten übernehme.

Drehe mich also im Kreis und der KV freut sich..Postet weiter fleissig Urlaubsbilder in sozialen Netzwerken.

Habe nur die ausgerechneten Beträge vom Jugendamt, damit kann ich aber nicht pfänden lassen. Und ohne Anwalt geht beim FG wohl nix?!
Hat jemand für mich noch gute Tipps?

 
24 Antworten:

Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von Pamo am 14.04.2016, 12:11 Uhr

Hast du die Sache eskaliert und bist an den Vorgesetzten deines Sachbearbeiters heran getreten? Schriftlich an diesen heran getreten? Oder ist hier nur nur hin- und hertelefoniert worden?

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Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von 32+4 am 14.04.2016, 12:17 Uhr

schriftlich nur mit dem SB

wobei das JA bereits vom Gericht eins auf den Deckel bekommen hat letztes Jahr, da das JA die Einrichtung einer Beistandschaft verweigerte mit den Worten
"Wenn Sie AlgII bekommen, dann lohnt sich der Aufwand für mich ja nicht"

was der SB natürlich vor Gericht abgestritten hat
Das JC hatte mir aber sehr die Pistole auf die Brust gesetzt und fiktiv alles angerechnet.
Jetzt ja auch und fehlendem Unterhalt renne ich beim JC monatelang hinterher. Bin noch bei September 2015 im Widerspruch, was fehlenden Unterhalt vom KV aber Anrechnung vom JC betrifft.

Es ist zeitintensiv, nervig und es fehlt einfach Geld

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Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von Pamo am 14.04.2016, 12:30 Uhr

Dann würde ich mich an deiner Stelle jetzt schriftlich an den Vorgesetzten wenden. Steter Tropfen...

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oder

Antwort von Pamo am 14.04.2016, 12:33 Uhr

wenn du weisst, dass der KV solvent ist und der Titel vollstreckbar ist:

Beistandschaft beenden, den Titel mitnehmen, Gerichtsvollzieher in die Hand drücken und sofort vollstrecken lassen

die Vollstreckungskosten werden vom KV bezahlt

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Re: oder

Antwort von 32+4 am 14.04.2016, 12:44 Uhr

ich habe ja noch keinen titel :-(

das jugendamt schreibt den KV immer mit neuer fristsetzung an, dass er doch bitte freiwillig einen titel unterschreiben soll, sonst klage

mit titel würde ich auch genau das machen

der KV wohnt nicht alleine (partnerin kann für sich selber sorgen, er wohnt mietfrei), sein netto liegt bei 1900€ bereinigt. da sollte durchaus was möglich sein

da er bei ihr wohnt, läßt er sich trotz mangelfall (3 kids) 70km fahrtweg beim jugendamt täglich anrechnen.

mich wundert, dass das JA hier keinen synergieeffekt nimmt

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Re: oder

Antwort von Pamo am 14.04.2016, 13:03 Uhr

Noch nicht mal das JA hat einen Titel? Das ist total unüblich.

Schriftlich den Behördenchef zur Erzwingung des Titels auffordern. Ansonsten würde ich auch mit den Medien drohen.

Krasser Scheiß bei euch!

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Re: oder

Antwort von 32+4 am 14.04.2016, 13:07 Uhr

ich hatte die tage ja schon wegen JA und UHV hier getippt

mit "ich finde das aber doof", kommt man ja nicht weiter.

vorher gab es die 194€ UHV und der KV hatte seinen Unterhaltsbeitrag DIREKT an die UHV monatlich laufend überwiesen. Nachdem die UHV Kasse ihn verklagt hat. (das ging witzigerweise ultraschnell..UHV und meine Beistandschaft sitzen fast Zimmer an Zimmer)

da meine tolle Beistandschaft neue Zahlen ausrechnete, hat die UHV Kasse den Betrag auf 88€ gekürzt.
Die 106€ will die Beistandschaft haben und mir überweisen. Dummerweise zahlt der KV ja nicht und der Beistandschaft fällt das nur auf, wenn ich schriftlich mitteile, dass ich keinen UH Eingang verzeichnen kann.

Normalerweise hätte die UHV Kasse ja weiter die 194€ gezahlt und vom KV monatlich die 106€ gezahlt. Jetzt nicht,.wegen der Beistandschaft.
Aber laut schriftlicher Info war die Beistandschaft nicht legitimiert die 106€ vom KV zu fordern.

Nachteil für mich = total doof...Beistandschaft hat bislang für mich nur Nachteile gehabt.

Aber ich finde im www einfach nichts, was ich dazu (außer das das doof ist) der UHV Kasse mitteilen kann, damit die meinen Widerspruch wegen Kürzung erfolgreich bearbeiten.

1 Kind bekommt noch UHV. Das andere UH vom KV über die Beistandschaft. Beides rechnet das JC an. Aber beide UH Zahlungen kommen nicht und werden angerechnet, das auszugleichen ist schwer

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Re: oder

Antwort von 32+4 am 14.04.2016, 13:12 Uhr

Das Jugendamt will den Titel übers Gericht erzwingen, da der KV sich nicht freiwillig rührt.

Er habe doch keine Zeit...sagte er dem SB am Telefon.

Das Jugendamt reicht aber nur Klage ein, wenn ich die Einverständniserklärung unterzeichne, dass ich im Zweifel alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trage, unabhängig vom PKH Antrag

Diese Erklärung empfinde ich grundsätzlich als frech..aber in meiner aktuellen Situation darf ich sowas nicht unterschreiben. Teilte mir mein Anwalt mit, der sich um eine andere rechtl Sache kümmert, durch den KV habe ich ja noch ne MENGE Schulden :-(
(das wäre so, als würde ich ganz viel einkaufen obwohl ich weiß, dass ich gar kein Geld habe und das gar nicht zahlen kann. vorsätzlich)


Finde aber auch keinen Anwalt,der kostenlos ne Klage wegen einem Titel einreicht.

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Re: oder

Antwort von Pamo am 14.04.2016, 13:18 Uhr

Schreib den Chef an und schildere sehr kurz den Sachverhalt. Fordere ihn dazu auf, den Titel für dein Kind zu erzwingen.

Du musst natürlich nicht die Kosten tragen, die Beistandschaft wird für das Kind aktiv und das Kind hat kein Einkommen. Deswegen die Nutzung der Beistandschaft. Oder verfügt dein Kind zufällig über einen fetten trust fund? Die PKH und Kostenargumente sind alle Quatsch.

Der Behördenchef wird das hoffentlich wissen und sofort reagieren.

Ich rate, das kurz Frau Bader im Rechtsforum zu schildern und ihren Rat zu erfragen.

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Re: oder

Antwort von 32+4 am 14.04.2016, 13:31 Uhr

wir bekommen alle ALGII.

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Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von sara31 am 14.04.2016, 19:42 Uhr

Schriftlich per Einschreiben oder sogar persönlich beim vorgesetzten mit empfangsbstatigung und klar nach der rechtlichen Grundlage fragen, warum du die Kosten tragen sollst

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Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von Curly-Cat am 14.04.2016, 20:02 Uhr

Du kannst ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen, brauchst Du weder Jugendamt noch Anwalt dazu. Bei einer Beistandschaft muss man das vielleicht absprechen, weiß ich aber nicht, ich hatte sie damals vorher entzogen. Es hat viele Jahre gedauert und ich habe einige lange Briefe an die Staatsanwaltschaft geschrieben. Und letzten Endes, nach der 4. Verhandlung war er endlich rechtskräftig verurteilt und hat eine lange Bewährungsstrafe bekommen mit der Auflage monatlich Zahlungen an mich zu leisten in Höhe des Unterhaltes. Klappt! :)

Ich würde es immer wieder so machen und frage mich tatsächlich, warum sowas nicht viel öfter gemacht wird. Würde sich das rumsprechen, dass man durchaus auch im Gefängnis landen kann, wenn man nicht für seine Kinder aufkommt (aufkommen will!), würde so mancher seine Spielchen vielleicht lieber gleich sein lassen.

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@ Curly cat.

Antwort von zini4 am 14.04.2016, 21:16 Uhr

Da hast du aber Glück gehabt.
Ich hab meinen Ex auch angezeigt. Beim ersten mal stellte der Staatsanwalt das Verfahren ein, da der KV mitteilte nun zahlen zu wollen.
Beim zweiten Mal motzte mich schon der Polizist an, das sie besseres zu tun haben. Das verlief auch im Sande.
Aktuell meint das Jugendamt, das der arme ja arbeitslos wäre und nicht zahlen kann. Auch Nachfrage wegen erhöhter erwerbsobliegenheit, nur wie ich mir die Umsetzung vorstelle.
Der wird nie wieder arbeiten. Hat reich geheiratet. Wohnt 500 m luftlinie in ihrem Haus und lacht sich ins Fäustchen.
Auch das mit Unterhalt von ihr,um den Unterhalt zahlen zu können, könnte nicht so einfach umgesetzt werden.
Könnte so kotzen...

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PKH und Prozess selbst zahlen - hier auch

Antwort von shortie am 14.04.2016, 21:20 Uhr

Mein Ex ist von der zähen Sorte.
Die Beistandschaft muss bald einen Wald roden lassen, um stets genug Papier für die vielen Briefe an ihn zu haben ....

Er wird Mal um Mal angeschrieben, dann ruft er einmal an pro Halbjahr oder kommt dort unangemeldet vorbei, natürlich ohne Unterlagen, und bekommt dann wieder Frist um Frist um Frist. Und so gehen Jahre ins Land.

Mehrfach musste sich der Vorgesetzte den Fall angucken (Spruch zum Hinhalten für Betreuungselternteil), ich einen Fragebogen ausfüllen wg PKH, weil die Herausgabe von Unterlagen gerichtlich erzwungen werden soll, und dann wechselte der Sachbearbeiter und alles verzögert sich weiter.

Aktuell wieder: Gericht soll ihn auf Herausgabe "verklagen", alles von meiner Seite beisammen. Mal sehen, wie er sich dieses Mal rauswindet.

Für das älteste Kind besteht sogar ein zwangsweise erstellter Titel, den er nie bedient hat. Weil er auch dort keine Unterlagen zeigen wollte/konnte, wurde irgendwann Mindestunterhalt tituliert.
Der Gerichtsvolllzieher wurde mehrfach tätig, wird aber auch immer für dumm verkauft und muss sich auf irgendwelche Ratenzahlungsspielchen einlassen, die einfach nur Zeit schinden.

Das Blöde ist, ich weiß nicht, ob es sich lohnt, mehr Dampf zu machen. Dem Naturell nach ist der Ex keiner, der je viel verdienen wird.
Ich weiß aktuell gar nicht, was er macht.

Schon krass.

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Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von desireekk am 15.04.2016, 2:19 Uhr

Hallo,

ich würde: eine kurze zeitl. Zusammenfassung auflisten, inkl. wann das Jugendamt wie lange gebraucht hat um das "beizutreiben" = zu bearbeiten und wie lange jeweils die gesetzten Fristen verstrichen waren bis das JA wieder tätig wurde.
Das schickst/bringst Du dem Vorgesetzten deines SB. Dazu bittest Du um Stellungnahme zu der Aussage/zu dem Schriftstück warum DU das JA von den Kosten entbinden sollst. Auf welcher Grundlage dies erfolgen soll.
Frist zur Stellungahme: 2 Wochen.
Nach genau 2,1 Wochen wäre ich dann beim Dienststellenleiter MIT einem Zeugen, nochmal alles in Kopie dabei. MIT Brief der nochmal um schriftliche Stellung bittet und in Anbetracht der finanziellen Situation deiner Kinder halte ich dann sogar eine Frist von 1 Woche gerechtfertigt.

Man kann ja auch mit einfließen lassen dass es Dienstaufsichtsbeschwerden gibt.

Ich musste meinem SB auch immer in den Hintern treten (obwohl er ein netter war) und ich habe ihn pünktlich immer 2 tage nach Fristsetzung angerufen und gefragt ob er was vom KV hat. Nein, hatte er nicht. OK, dann habe ich ihm freundlich lächeln mitgeteilt dass ich erwarte dass er bis zum Tag darauf den Brief an den KV versandt hat... und was er gedenkt reinzuschreiben, welche Fristen er setzen will etc.
2 Tage später hab ich (morgens) angerufen und freundlich gefragt ob der Brief raus ist und mich ggf. überschwänglich bedankt.... oder eben gefragt wo das Problem ist, wir hätten den Inhalt doch besprochen und dass ich doch sicher davon ausgehen kann dass der Brief an DEM Tag noch rausgeht.
.... und spätesten bei der 2. Wiederholung hätte ich gefragt ob ich den Vorgesetzten bitten soll dass den Fall jemand anderes übernimmt weil der SB anscheinend nicht damit klar kommt???

Ich weiß, es nervt so...

LG

Désirée

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Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von 32+4 am 15.04.2016, 9:10 Uhr

Ich bin mir nicht sicher, ob der Gang zum Vorgesetzten etwas bringt.
Grund: es ist genau DIESER Beistand, dieser SB, bei dem ich mehrfach vor dem Gang zum Frauenhaus Hilfe suchte und der mir dann mitteilte: "Man darf in der Erziehung des Kindes seine Kinder auch mal schlagen."

Dienstaufsichtsbeschwerde brachte da auch schon weniger als nix. Leider gibt es hier keine 20 SB, wo man sich dann einen aussuchen könnte.


Ausserdem sehe ich das grob überschlagen so, dass die Beistandschaft nur den von sich ausgerechneten UH Beitrag bei einer Festsetzungsklage dem Gericht mitteilt. Ein Anwalt würde evtl. noch infrage stellen, ob die hohen Fahrtkosten im Mangelfall sein müssen (er wohnt ja bei seiner Freundin) oder ob er näher an die Arbeit ziehen soll oder man das fiktiv unterstellt. Was wäre mit anderen Synergieeffekten? Er wohnt bei seiner Freundin, die deutlich mehr verdient. Er hat also sein Geld für sich (gut...wahrscheinlich geht wieder viel für Bierkästen drauf..aber das sollte nicht unterhaltsrelevant sein)..oder ob man fiktives Gehalt anrechnen kann. Er hat im Mangelfall sich besonders zu bemühen. Selbst der Beistand sagt, dass der KV ja nix macht um mehr zu verdienen..keinen Nebenjob nix..
Fülle ich jetzt den PKH Antrag aus und es klappt mit dem Beistand nicht wirklich..dann war es das doch. Nochmal für das Gleiche wird mir PKH ja gar nicht gewährt.



Und jetzt steht von der UHV Kasse
"..weil der Beistand den Unterhalt in voller Höhe vom Vater angefordert hat, obwohl er für die Anforderung der UHV Leistung nicht legitimiert war."
Wurde UHV jetzt gekürzt. Aber der Betrag vom KV kommt ja nicht..oder erst Mitte Ende des Monats. Hier kann es nicht sein, dass mir negative Folgen entstehen. Ich fand eine PDF Datei von einem anderen Jugendamt mit dem Inhalt, dass der Beistand/das JA haftbar für solche negative Folgen sein. Also müßte es hier doch auch möglich sein, dass das wie gehabt bei der UHV Kasse verrechnet wird und ich PÜNKTLICH zumindest für 1 Kind den vollen UHV erhalte.

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Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von Pamo am 15.04.2016, 9:24 Uhr

Du hast nichts zu verlieren, wenn du jetzt bleckend lächelnd die Zähne zeigst und unter Wahrung der Schriftform Desirees Weg beschreitest. Viel Glück!

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Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von 32+4 am 15.04.2016, 9:54 Uhr

mein 0815 an die UHV Kasse behinaltet u.a.

Da dem Jugendamt gem. § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Aufgabe zugewiesen ist, im Rahmen der Beistandschaft Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder geltend zu machen, können diese darauf vertrauen, dass das Jugendamt diese Aufgabe fachkundig erledigt.


ich hoffe das reicht. zumindest hätte ich dort für 1 kind wenigstens wieder pünktlich UH, auch wenn es nur in höhe des UHV ist

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ich habe schon 3 Anwälte verschlissen

Antwort von 32+4 am 15.04.2016, 10:12 Uhr

immer nur angeschrieben..fristverlängerung..und das zog sich auf 2 jahre hinaus..nix passiert.

KV freut sich einen kullerkeks. kommt ja nur "du, du ..duuu"

Wobei mein letzter Anwalt wohl sehr gut war, zugezogen aus Bayern. Neue Adresse KV unbekannt. "Dann gibt es beim zuuständigen FG eben einen öffentlichen Aushang wegen Festsetzungsklage. Meldet der KV sich daraufhin nicht rechtzeitig, dann wird der volle Unterhalt tituliert und daraus pfänden wir dann sofort beim bekannten Arbeitgeber."

Leider ist dieser Anwalt unerwartet im Sommer verstorben..

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Hast du meine Antwort oben gelesen?

Antwort von Curly-Cat am 15.04.2016, 15:13 Uhr

Warum zeigst du ihn nicht an?

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Glück???

Antwort von Curly-Cat am 15.04.2016, 15:22 Uhr

Nein, ich war nur hartnäckig und im Recht.
Natürlich hat die Staatsanwaltschaft versucht das Verfahren einzustellen, mehrmals, ich habe jedesmal widersprochen. Und ob der Polizist motzt oder nicht, wäre mir auch egal und notfalls geht anzeigen auch online. Genau wie völlig egal ist, was das Jugendamt meint, oder nicht meint, einem Kind steht Unterhalt zu und der muss irgendwo herkommen. Da interessiert mich weder eine Meinung von irgendeinem Sachbearbeiter noch die Befindlichkeiten eines Polizisten.

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Re: Hast du meine Antwort oben gelesen?

Antwort von 32+4 am 15.04.2016, 15:37 Uhr

Gelesen

Getan...es kam nie was :'(

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Re: kann man Unterhaltstitel selber einklagen? Pfändung ohne Titel geht ja nicht

Antwort von trauriger-engel am 16.04.2016, 15:50 Uhr

Ne meinem ältesten Sohn habe ich das gesamte Jugendamt gedöns übergangen und bin direkt zum Anwalt. Die Anwältin hat dann eine Beratungshilfe beantragt. Wurde bewilligt. Grober Inhalt: Jugendamt ist gescheitert. Das reicht dem Gericht damit ein Anwalt tätig werden kann bei uns. Ich habe einen Titel. Auch eine Vollstreckung und eine Anzeige haben wir Anwaltlich eingereicht. Leider verlief die Anzeige hier im Osten im Sande. Da die Gerichte hier das nicht so streng sehen wie manche in Westen. Das ist mehr wie schade. Leider habe ich einen Vater erwischt der sich von einer Ehe in die Nächste wirft. Andauernd Namen wechselt. Für mich nicht auffindbar ist. Da ständiger Wohnortwechsel. Und schon immer Arbeitslos war nach unserer Trennung. Nach uns kamen noch 3 Kinder mit 3 anderen Frauen.
Vor kurzem Heiratete er erneut. Da wurde mir "gesteckt", das wenn er die ihre Kinder angenommen hat seine Unterhaltspflicht erlischt. Da er dann mehr als 5 Kinder hätte und somit in keiner Weise mehr Unterhalt zahlen könnte. Ich weiss auch nicht ob ich nochmal mit meinem Titel zu einem Anwalt soll um da nochmal alles prüfen zu lassen. Ich bin es so leid.
Ich steh wie du da ohne etwas. UHV ist abgelaufen. Das war eine schöne Unterstützung. Und nun bekommt er alleine Hartz IV, weil ich so wenig Einkommen habe. Ungerecht ist die Welt manchmal.
Ich kann dir nur zu einem Anwalt raten. Die Beratung kostet dich doch bei Hartz IV nur 15€ und einen Antrag beim Gericht. Zeig dem das alle Bemühungen vom JA gescheitert sind. Wenn der KV zahlen kann dann hol dir irgendwie dieses Geld. Der Anwalt kann dir dann sagen ob er handeln darf. Dann entziehst du sofort sie Beistandschaft. Und dann kannst du mit PKH Antrag endlich einen Titel bekommen. Ohne neue Schulden. Trau dich bitte. Nimm die Kraft dafür auf.

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Re: ich habe schon 3 Anwälte verschlissen

Antwort von shortie am 18.04.2016, 11:34 Uhr

Shit!

Eben gerade wieder: vor zehn Tagen eeeeendgültig klar gemacht, dass "Vorgesetzter" das ans Gericht gibt.

Heute: nö, es gibt noch Fragen zu meinem Einkommen wg. Kostenübernahme bei Gericht. Bekomme den Bogen demnächst. "Sie müssen Geduld haben!"

Sorry, neue Sachbearbeitung, genau das habe ich jetzt nicht mehr!

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